Strafgericht BSSchnitzelbänggler wegen Kinderpornos verurteilt
Ein 49-jähriger Fasnächtler wurde am Dienstag unter anderem wegen Herstellung und Besitz von Pornographie zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Schnitzelbänggler wurde am Dienstag vom Strafrichter zu einer Geldstrafe verurteilt.
20MEr schäme sich in Grund und Boden, wiederholte der Beschuldigte während seines Prozesses immer und immer wieder. «Ich ekle mich vor mir selber.» Der Mann, der sich unter anderem wegen Kinder-, Tier- und Gewaltpornographie vor dem Einzelrichter verantworten musste, ist in Basel kein Unbekannter. Als Schnitzelbänggler zieht er während der Fasnacht durch die Keller der Stadt. Auch dieses Jahr habe er auf der Bühne gestanden, gab er an.
Über zwei Anklagepunkte galt es zu richten: Rund 23'000 verbotene Bilder und Videos wurden bei dem Familienvater auf seinem Geschäfts-Computer, auf Laptops und diversen USB-Sticks nach Hinweisen durch eine Drittperson gefunden. «Das sind gewaltige Zahlen», befand Richter Dominik Kiener. «Ich hatte bereits etliche Pornographie-Fälle. Dies ist der grösste Fall», befand Kiener. In einer ersten Befragung habe der Beschuldigte angegeben, dass sich lediglich 30 bis 40 Bilder auf seiner Hardware befinden würden.
Kinder waren Mittel zum Zweck
Das Downloaden und Speichern der Datei wird in der Rechtssprechung bereits als Herstellung von Pornographie gewertet. «Kinder haben mich nie interessiert. In jener Zeit haben mir Teenager gefallen», so der Angeklagte. Das Kinder-Material hätte lediglich als Mittel zum Zweck gedient, um in Online-Tauschbörsen an legale Pornographie zu kommen. «Wir glauben Ihnen, dass Kleinkinder nicht das waren, was Sie primär gesucht haben», sprach der Richter.
Des weiteren stand zur Anklage, dass der Mann während einer Fasnacht in seinen ehemaligen Geschäftsräumlichkeiten im Kleinbasel langjährige Freunde beherbergte. In der Dusche habe er vorgängig eine Kamera installiert. Das Film-Material soll er daraufhin auf seinem Laptop gespeichert haben und anschliessend auf einen USB-Stick kopiert haben.
Filmen in Dusche war verjährt
Der 49-Jährige bestritt, die Kamera installiert zu haben. Da der genaue Zeitpunkt der Aufnahmen nicht benannt werden konnte – sie mussten zwischen 2009 und 2011 stattgefunden haben – ging das Gericht in dubio von einer Verjährung der Tat aus.
In allen anderen Punkten aber wurde er vom Gericht schuldig gesprochen. Nebst einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätze à 80 Franken muss der Mann vor allem für die Verfahrenskosten von rund 30'500 Franken tief in die Tasche greifen.