Strafgericht BSRentner verscheucht Partyvolk mit Laserpointer
Der Lärm des Partyvolks am Rhein ging einem 73-Jährigen auf den Wecker. Von seinem Balkon aus blendete er mehrere Personen mit einem Laserpointer – und stand darum vor Gericht.

Der Angeklagte zielte mit seinem grünen Laserpointer mehrfach auf Nachtschwärmer am Rhein.
Kein Anbieter/Getty Images/SymbolbildVor seiner Pensionierung hielt der rüstige, graumelierte Rentner – er erschien in Anzug und Krawatte vor dem Basler Strafgericht – regelmässig Präsentationen vor Leuten. Als Hilfsmittel benutzte er laut eigenen Aussagen jeweils einen Laserpointer. Diesen ersetzte er im Sommer 2012 durch einen neuen. Dass er dabei auf der Spanischen Treppe in Rom für 10 Euro einen Laserpointer der Klasse 3 B kaufte, war ihm jedoch nicht bewusst. Ein Laser dieses Typs ist nämlich laut dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) bei Direktstrahlung für Augen gefährlich.
Diesen Laserpointer nahm der Rentner jeweils auch zur Hand, als er sich im Mai und Juni 2014 am Unteren Rheinweg durch Nachtschwärmer am Rheinbord gestört fühlte. Sein Plan: Das Partyvolk zu verscheuchen.
Ahnungslosen gespielt
In einem konkreten Fall im Juni 2014 richtete er von der Terrasse seiner Wohnung im sechsten Obergeschoss aus den Strahl auf eine Gruppe von drei Personen, die um 22.30 Uhr an der Rheinpromenade auf Sitzbänken feierte. «Zuvor habe ich mit militärischer Stimme runtergebrüllt. Das nützte aber nichts», sagte der Angeklagte vor dem Richter.
Die Distanz betrug rund 30 Meter. Das ist laut Anklageschrift nah genug, um das Auge bei Direktstrahlung verletzen zu können. «Ich habe nie auf das Gesicht gezielt und hatte nie die Absicht, jemand zu verletzen», beteurte er. Er wollte auch nichts davon gewusst haben, dass Laserpointer zu Schädigung des Augenlichts führen können. Dass sein neuer Laserpointer aber sehr viel stärker blendete als der alte, sei ihm jedoch schon bewusst gewesen. Dennoch will er die Gefährlichkeit seines Tuns erst realisiert haben, als drei Personen Strafantrag gestellt hatten, er mehrmals einvernommen wurde und wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt war.
Mildes Urteil
Nachdem die Verteidigerin auf Freispruch plädiert hatte, verlas der Angeklagte vor dem Richter einen Brief. Dabei sagte er unter anderem: «Ich möchte mich in aller Form entschuldigen. Ich wollte nie jemand vorsätzlich verletzen. Für mich ist das Allerwichtigste, dass niemand bleibende Schäden erlitt. »
Der Richter verurteilte ihn danach wegen mehrfach versuchter einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken und einer Probezeit von 2 Jahren. In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Richter, dass der Angeklagte mit seinem Brief ein Zeichen gesetzt und Reue gezeigt habe. Das Urteil fiel aber vor allem deshalb so mild aus, weil sich von den geblendeten Personen niemand in ärztliche Behandlung begab und keine ärztlichen Befunde vorlagen. So kam der Angeklagte mit einem blauen Auge davon. Entsprechend erleichtert nahm er das Urteil entgegen.