Mit Sturmgewehr an Uni – Student geht straflos aus

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Bewaffneter StudentMit Sturmgewehr an Uni – Student geht straflos aus

Als ein Studierender Ende August sein Sturmgewehr an die Uni Basel mitbrachte, löste er damit einen Grosseinsatz der Polizei aus. Sein Handeln war laut der Armee aber korrekt.

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Der Student, der sein Sturmgewehr Ende August an die Universität brachte und damit einen Polizeiensatz auslöste,  hat korrekt gehandelt. Zu diesem Entschluss kam das Obwaldner Kreiskommando.
Wie es sich gehört, hatte der junge Mann den Verschluss des Gewehres separat dabei. Strafrechtliche Konsequenzen hat er deshalb nicht zu befürchten.
«Wir ­haben die Rechtslage zusammen mit der Militärjustiz abgeklärt», sagt Heiri Wallimann, Dienststellenleiter Militär des Kantons Obwalden im Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag». Der Student habe sich militärstrafrechtlich nichts zu Schulde kommen lassen.
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Der Student, der sein Sturmgewehr Ende August an die Universität brachte und damit einen Polizeiensatz auslöste, hat korrekt gehandelt. Zu diesem Entschluss kam das Obwaldner Kreiskommando.

Leser-Reporter

Der junge Mann kam am 30. August mit seinem Gewehr an die Universität Basel: Weil er anschliessend noch ans Obligatorische wollte, brachte er die Waffe einfach mit. Er ahnte nicht, dass er dabei einen Grosseinsatz auslösen würde.

Passanten alarmierten die Basler Polizei, die in der Folge das Kollegiengebäude abriegelte und sich auf die Suche nach dem bewaffneten Mann machte.

Keine strafrechtlichen Folgen

Seine Waffe erhielt der Student noch am gleichen Tag zurück. Wie es sich gehört, hatte der Obwaldner den Verschluss des Gewehres separat dabei, so die «Zentralschweiz am Sonntag». Der Vorfall wurde indes dem Obwaldner Kreiskommando gemeldet, das weitere Abklärungen einleitete.

Es stellte sich heraus, dass sich der junge Mann korrekt verhalten hat und keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. «Wir ­haben die Rechtslage zusammen mit der Militärjustiz abgeklärt», sagt Heiri Wallimann, Dienststellenleiter Militär des Kantons Obwalden im Bericht. Der Mann habe sich militärstrafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen, fügt er an.

Auch die Basler Polizei hat die Überprüfung des Falls bereits beendet. Dieser sei mit der Überweisung an die militärischen Stellen abgeschlossen, erklärt Mediensprecher Martin Schütz. So sieht es auch die Schweizer Armee. «Angehörige der Armee, welche sich mit ihrer persönlichen Dienstwaffe im öffentlichen Raum bewegen, sind für die Armee keine Problematik», sagt Armeesprecher Christoph Brunner.

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