Angestellte standen vor verschlossenen Türen

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Fitnesscenter geschlossenAngestellte standen vor verschlossenen Türen

Das Liestaler Fitnesscenter Galaxys hat über Nacht den Betrieb eingestellt. Mitarbeiter und Kunden waren ahnungslos. Die Inhaber sind abgetaucht.

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«Ich habe jetzt 500 Franken verloren, andere über 1000. Wer zahlt das jetzt zurück?» fragt sich die 15-jährige L.*. Die Lehrtochter wollte am Montag im Liestaler Fitnesscenter Galaxys trainieren gehen und stand vor verschlossenen Türen. Gleich erging es auch den Mitarbeitern des Gyms. Eine Notiz am Eingang orientierte darüber, dass die Schliessung am Samstag erfolgte, weil das Mietverhältnis aufgelöst wurde.

Ein junger Mann habe gar geweint, weil er erst vor zwei Wochen sein ganzes Lehrlingsgeld in ein Jahresabo investiert hatte. Die Mitarbeiter vor Ort seien überfordert gewesen. «Sie hatten keine Ahnung und wussten nicht, was sie den Kunden sagen sollten.»

Noch vor wenigen Tagen hatte noch nichts auf die plötzliche Schliessung hingedeutet. «Der Chef wünschte uns noch einen schönen 1. Mai und dass man sich am Montag wieder sehen würde», sagt eine Fitnesstrainerin. Das Galaxy Fitness-Studio war seit 1994 in Liestal ansässig.

Besitzer auf Tauchstation

Die Besitzer Stephan und Reinhard Henz sind derweil abgetaucht. Sie konnten von 20 Minuten nicht erreicht werden. Auch für die Vermieterin, die Schild AG Liestal, sind die Brüder seit Tagen nicht erreichbar. Ihr schuldet die Galaxys Fitness & Wellness AG über 100'000 Franken Miete. Es habe schon seit Jahren Probleme gegeben, sagt Marc Löhle, Geschäftsführer der Schild AG Liestal, gegenüber der «BZ Basel». «Schon letztes Jahr haben wir aus Gutmütigkeit den Mietvertrag zweimal befristet zu reduzierten Konditionen verlängert.»

Davon wussten die Angestellten und Kunden des Fitnesscenters offenbar nichts. Konkurs wurde über die Firma aber noch nicht eröffnet, wie das Konkursamt auf Anfrage mitteilte. Klar ist aber: Der Galaxys stehen Betreibungen ins Haus. Die Schild AG ist allerdings nicht allzu zuversichtlich, die Mietschulden je eintreiben zu können. Als Vermieterin sei man Gläubigerin dritter Klasse, erklärt Löhle. Privilegiert würden allerdings Lohnforderungen im Falle eines Konkurses behandelt, so Reto Tschudin, Hauptabteilungsleiter des Konkursamts.

Angestellten bleibt Gang zum RAV

Für die Angestellten besteht also noch Hoffnung, dass sie nicht mit leeren Händen ausgehen. Thomas Keller, Leiter des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit, rät Betroffenen, Ende Monat eine Lohnklage beim Arbeitsgericht in Sissach einzureichen und parallel eine Beitreibung einzuleiten. Vorderhand bleibt ihnen aber nur der Gang zum RAV. «Dort haben sich bereits zwei Personen angemeldet», so Keller.

Wie viele Mitarbeiter und Kunden betroffen sind, ist nicht bekannt. Einzelne Kunden behalten sich offenbar auch eine Strafanzeige vor. Eine solche ist bei der Staatsanwaltschaft bis am Dienstag noch nicht eingegangen.

*Name der Redaktion bekannt

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