Basler Hooligans kassieren bedingte Strafen

Aktualisiert

Randale in St. GallenBasler Hooligans kassieren bedingte Strafen

Per Internetfahdnung konnte die St. Galler Staatsanwaltschaft letztes Jahr mehrere Basler Hooligans identifzieren. Nun sind die Verfahren abgeschlossen.

lha
von
lha
Nach dem Auswärtsspiel des FC Basel in St. Gallen kam es am 15. März 2015 rund um das Stadion zu Ausschreitungen.

Nach dem Auswärtsspiel des FC Basel in St. Gallen kam es am 15. März 2015 rund um das Stadion zu Ausschreitungen.

Keystone/Gian Ehrenzeller

Nach einem Fussballspiel war es im März 2015 in St. Gallen zu Ausschreitungen von Anhängern des FC Basel gekommen. Bei den Ermittlungen wurde unter anderem eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt. Nun sind die Verfahren abgeschlossen.

Nach dem Spiel am 15. März war es vor dem Stadion und beim Bahnhof Winkeln zu Ausschreitungen von vermummten Anhängern des FC Basel gekommen. Unter anderem seien Schottersteine geworfen worden, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Fünf Polizisten wurden dabei leicht verletzt.

Nach der Auswertung der Videoaufnahmen konnten zwei Männer ermittelt werden. Sie erhielten unter anderem wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Beamte per Strafbefehl bedingte Geldstrafen in der Höhe von 120 und 150 Tagessätzen sowie Bussen von 600 und 800 Franken.

Zehn Aufnahmen im Internet

Zehn Männer konnten aufgrund der Videobilder nicht identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft liess die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen, bei der die Bilder zuerst verpixelt und in einem zweiten Schritt unverpixelt im Internet publiziert werden sollten.

Nach dem ersten Schritt meldeten sich zwei Männer bei der Polizei. Ein weiterer Fussballanhänger reichte eine Beschwerde gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen ein, blitzte aber bei der St. Galler Anklagekammer ab: Sie beurteilte die Öffentlichkeitsfahndung als verhältnismässig und im öffentlichen Interesse liegend. Danach meldete sich auch der Beschwerdeführer bei der Polizei.

Schliesslich wurden sieben Aufnahmen unverpixelt im Internet gezeigt. Die Bilanz der Aktion: Zwei Personen konnten nicht identifiziert werden, ihre Verfahren wurden sistiert. Aufgrund der Veröffentlichung der anderen Bilder erhielt die Polizei Hinweise von anderen Personen, die zu fünf Identifizierungen führten.

Bedingte Geldstrafen und Bussen

Mit sechs Strafbefehlen wurden Fussballanhänger wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte, qualifizierter Sachbeschädigung oder Vermummung zu bedingten Geldstrafen von 120 bis 150 Tagessätzen sowie zu Bussen von 800 bis 1500 Franken verurteilt.

Zwei weitere Verfahren wurden an andere Kantone abgetreten. Sämtliche Strafbefehle seien inzwischen rechtskräftig, heisst es in der Mitteilung. (lha/sda)

Deine Meinung zählt