Nicht eingebürgert, weil sie Schwimmen schwänzen

Aktualisiert

Muslimische SchwesternNicht eingebürgert, weil sie Schwimmen schwänzen

Zwei Schwestern haben ihre Schulpflicht nicht erfüllt. Nun verweigert Basel ihnen die Einbürgerung.

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Das Bundesgericht hatte 2011 die Pflicht, den Schwimmunterricht zu besuchen, über die Religionsfreiheit gestellt.

Das Bundesgericht hatte 2011 die Pflicht, den Schwimmunterricht zu besuchen, über die Religionsfreiheit gestellt.

/Julian Abrams

Ein zwölfjähriges Mädchen und seine 14-jährige Schwester stellten in Basel ein Einbürgerungsgesuch. Dieses hat die Bürgergemeinde, die für Einbürgerungen zuständig ist, jedoch abgelehnt, wie das SRF berichtet.

Grund dafür war, dass die beiden muslimischen Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilgenommen und auch keine Schullager besucht haben. Der Fall habe sich bereits letztes Jahr ereignet, sei aber erst jetzt publik geworden.

Wer die Schulpflicht nicht efüllt, werde nicht eingebürgert, erörtert Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, die Situation. Mit dem Entscheid der Bürgergemeinde werde ein Exempel statuiert. Komme es in Zukunft zu einer ähnlichen Situation, werde die Entscheidung wieder gleich ausfallen.

Schwimmverweigerung kam bis vors Bundesgericht

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verweigerung des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen für Diskussionen sorgt. Im Jahr 2011 hatte die Familie einer Aargauer Schülerin das Gesucht gestellt, vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht befreit zu werden. Der Fall kam bis vor Bundesgericht. Dieses fand deutliche Worte für das Anliegen: Nämlich, dass Integration vor Religion kommen muss.

Auch Handschlag verweigert

Offenbar haben sich die beiden Mädchen auch geweigert, ihren Lehrern die Hand zu schütteln, wie es im Bericht weiter heisst. Allein deswegen hätte man ihnen die Einbürgerung jedoch nicht ausgeschlagen, betont der Präsident der Einbürgerungskommission. Der Fall erinnert an die beiden Handschlag-Verweigerer aus Therwil. Zwei muslimische Brüder wollten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen die Hand zur Begrüssung nicht reichen.

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