«Verdammte Drecksschlampe»Belästigte Polizist mehrfach Kolleginnen?
Ein Basler Polizist wurde entlassen, weil er jüngere Mitarbeiterinnen belästigt, bedroht und genötigt haben soll. Er wehrt sich nun vor Bundesgericht gegen die Kündigung.

Ein Basler Polizist ficht seine Kündigung wegen Nötigung vor dem Bundesgericht an.
Keystone/Georgios KefalasDie Kantonspolizei wirft einem entlassenen Korporal vor, er habe Arbeitskolleginnen «wiederholt verbal und schriftlich bedroht, beschimpft, genötigt und beleidigt.» Das geht aus einem kürzlich publizierten Urteil des Basler Appellationsgericht hervor.
Der Fall kam laut «Schweiz am Wochenende» vor Gericht, da der Polizist die Anschuldigungen bestreitet und die deshalb ausgesprochene Entlassung vor eineinhalb Jahren nicht akzeptiert.
Handynummer über Polizei-Software besorgt
Seine Taten seien «völlig unangebracht und nicht tolerierbar», so das höchste Basler Gericht. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, sich über die Polizeisoftware Handy-Nummern von jüngeren Korpsmitarbeiterinnen besorgt zu haben, um ihnen private Nachrichten zu schreiben.
Bei einer Abgängerin der Polizeischule gingen damals bis zu 50 Nachrichten auf ihrer privaten Nummer ein. Der beschuldigte Kaderpolizist sah darin kein Problem: Mit den Vorwürfen konfrontiert, gab er an, dass das System doch dazu da sei, einen «unbürokratischen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen» zu ermöglichen. Die privaten Telefonnummern von Untergebenen dürften laut Kantonspolizei jedoch «einzig und allein zu dienstlichen Zwecken» genutzt werden.
Bedroht, beschimpft und an die Brust gefasst
Offenbar war der Angeklagte mit seinen Versuchen bei zwei Frauen erfolgreich. Doch als diese die Beziehung beendeten sei die Situation jeweils eskaliert. Auch als die Mitarbeitenden ihren Vorgesetzten gebeten haben sie in Ruhe zu lassen, kontaktierte er sie weiterhin.
Bei einer der Polizistinnen sei der Korporal sogar spätabends zuhause erschienen, wo er sie laut Urteil bedroht, beschimpft und ihr an die Brust gefasst haben soll. Videoaufnahmen des Polizeipostens zeigen zudem, wie er eine ihm unterstellte Mitarbeiterin als «verdammte Drecksschlampe» beschimpfte.
Das Appellationsgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann bei seinem Umgang mit jüngeren Polizistinnen ein «gewisses System» an den Tag legte. Die Kündigung sei zu Recht erfolgt. Der Beschuldigte gibt sich jedoch auch mit diesem neusten Urteil nicht zufrieden und zieht den Fall vors Bundesgericht weiter. Bis dahin ist seine Kündigung nicht rechtskräftig.