Randale im JoggeliDieser FCZ-Chaot arbeitet jetzt als Türsteher
Die ersten beiden Angeklagten sind am Montag vor dem Basler Strafgericht erschienen. Sie hatten 2009 im St. Jakob-Park gemeinsam mit 15 weiteren FCZ-Hooligans massiv randaliert.

Der erste von insgesamt 17 angeklagten FCZ-Fans betritt das Basler Strafgericht.
«Jetzt schauen Sie sich diesen Stuhl an und nehmen ihn in die Hand - was passiert wohl, wenn jemand von so einem Stuhl getroffen wird?», fragte der Staatsanwalt den Angeklagten am Montag vor Gericht. Den 6,5 Kilogramm schweren, blauen Plastiksitz hatte er zu Demonstrationszwecken aus dem St. Jakob-Park mitgebracht.
Zuvor wurde dem 23-jährigen Serben ein Zusammenschnitt von Überwachungsvideos gezeigt, die seine Taten an jenem 20. November 2009 lückenlos dokumentieren. Unter anderem ist zu sehen, wie er zwei Stadionsitze gewaltsam abmontiert und mit grosser Wucht gegen das Sicherheitspersonal schleudert.
Er arbeitet jetzt als Türsteher
Der junge FCZ-Fan ist der erste von insgesamt 14 Angeklagten, die in den nächsten Tagen persönlich vor den Basler Richtern erscheinen müssen, dazu kommen drei weitere Angeklagte, über die in Abwesenheit entschieden wird. Der Serbe ist weitgehend geständig, auch was fünf weitere, in Zürich begangenen Delikte angeht.
Seit zwei Monaten arbeitet er nach eigenen Angaben in einem Zürcher Nobelclub im Sicherheitsdienst. Von der Richterin zu seiner Zukunft befragt, sagte er: «Ich könnte mir schon vorstellen, später einmal mit Helm auf der anderen Seite zu stehen» - also gegen randalierende Fans einzuschreiten.
Urteil in zwei Wochen
Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um einen offiziellen FCZ-Fan-Begleiter, wie dessen Anwältin aufgrund eines Schreibens des stellvertretenden FCZ-Sicherheitschefs Peter Bürgi zu beweisen versuchte. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Mittätern Flaschen gegen Protectas-Angestellte geworfen und diese angespuckt zu haben - Taten, die der 23-jährige Schweizer allesamt abstreitet.
Bis Donnerstag werden weitere zwölf Angeklagte vorgeladen, danach folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern, bei denen auch das geforderte Strafmass bekanntgegeben wird. Die Urteilsverkündung ist auf den 29. November angesetzt.