Gericht stützt Sex-Box im Kindergarten

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Eltern wieder abgeblitztGericht stützt Sex-Box im Kindergarten

Vor dem Basler Appellationsgericht kämpften Basler Eltern dagegen, dass ihre Kinder im Kindergarten in den Sexualkunde-Unterricht müssen. Die Richter haben ihren Rekurs abgelehnt.

Andrea Heeb Perrig
von
Andrea Heeb Perrig
Der Inhalt der Sex-Box.

Der Inhalt der Sex-Box.

«Unsere Kinder wollen nicht im Kindergarten erfahren, wie Geschlechtsverkehr funktioniert oder was Homosexualität bedeutet. Dafür sind sie eindeutig zu jung», argumentierte der Anwalt des Vaters eines heute 8-jährigen Buben vor dem Appellationsgericht.

Seit drei Jahren kämpft der Vater gegen den obligatorischen Sexualunterricht in Kindergarten und Primarschule und gegen die umstrittenen Sex-Boxen, stellvertretend für 22 Basler Eltern, die ihre Kinder auch vor dem Sexualkunde-Unterricht dispensieren wollten. Die Mutter eines 9-jährigen Mädchens war ebenfalls vor Gericht. Schulleitung und Regierungsrat hatten Rekurse und Gesuche der Eltern zuvor abgelehnt.

Vielleicht vor Bundesgericht

Gestern lehnte auch das Appellationsgericht die Rekurse ab. «Die Kinder müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen, damit sie sich gegen sexuelle Übergriffe wehren können», begründete der Richter sein Urteil. Vermutlich muss sich nun das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen. «Wir überlegen uns den Rekurs weiterzuziehen», sagte eine betroffene Mutter. Der Sexualkunde-Unterricht in dieser Altersstufe in Basel ist einzigartig: Der Bund schreibt im Lehrplan 21 die Sexualkunde erst für 11- und 12-Jährige vor.

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