Mann (58) onanierte zweimal vor Mädchen (12)

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Strafgericht BSMann (58) onanierte zweimal vor Mädchen (12)

Zweimal soll der einschlägig vorbestrafte Täter an der Schifflände das gleiche Opfer dazu gezwungen haben, ihm bei der Selbstbefriedigung zuzusehen. Nun wurde er verurteilt.

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Beide Vorfälle ereigneten sich an der Busstation Schifflände in Basel.

Beide Vorfälle ereigneten sich an der Busstation Schifflände in Basel.

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Ein 58-jähriger Portugiese aus Arlesheim soll sich zweimal das gleiche Opfer ausgesucht haben, um in der Öffentlichkeit vor ihm zu onanieren. Das inzwischen 12-jährige Mädchen habe sich an der Bushaltestelle Schifflände einmal im Dezember 2016 und einmal im Januar 2017 ansehen müssen, wie sich der Mann befriedigte.

Laut der «Basellandschaftlichen Zeitung» sei die Identifizierung des Täters zunächst schwierig gewesen. Zivilfahnder hätten ihn jedoch am Tatort observiert und «verdächtiges Verhalten» festgestellt.

Unschuld beteuert

Vor dem Basler Strafgericht wollte sich der Mann nicht an die Taten erinnern und habe darauf beharrt, dass ihn die Polizei nicht in flagranti erwischt habe. Zudem habe er sich wegen seiner einschlägigen Vorverurteilungen zu Unrecht im Visier der Behörden gesehen.

Dennoch habe sich das Gericht trotz der «auf den ersten Blick dürftigen Beweislage» für einen Schuldspruch entschieden, wie in der Zeitung weiter zu lesen ist. Ort, Zeit und Vorgehensweise würden sich mit dem früheren Vorgehen des Täters decken.

Sexuelle Handlung mit Kind – Landesverweis

Der Täter sei nicht nur wegen Exhibitionismus, sondern auch wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen worden, da er das Opfer in sein Tun einbezogen habe. Dieses wiederum soll keine Möglichkeit gehabt haben, sich der Tat zu entziehen.

Das Strafmass sei auf eine unbedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen von je 30 Franken festgesetzt worden, wie die «bz Basel» weiter schreibt. Zudem würden noch bedingte Vorstrafen fällig. Weiter sei der Täter mit einem Landesverweis belegt worden. Er dürfe fünf Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Ob das Urteil an das Appellationsgericht weitergezogen wird, ist noch unklar.

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