Horror-MieterMietnomade verwüstet Aescher Wohnung
Ein 39-jähriger Mieter hat eine Wohnung in Aesch in einem desaströsen Zustand zurückgelassen. Über sieben Monate lang hat er dort gehaust - und nie Miete bezahlt.
Eine mit Kot verdreckte Toilette und Maden inmitten von verdorbenen Lebensmitteln im Kühlschrank sind nur einige von zahlreichen Andenken, die der dreiste Mietnomade M.A.* dem Vermieter-Ehepaar Karrer aus Aesch hinterlassen hat. Sieben Monate lang hauste der mutmasslich drogenabhängige 39-Jährige in der Aescher Mietwohnung und brachte diese in einen schrecklichen Zustand. «Es ist ein Extremfall, aber leider keine Seltenheit. Meist ist es nur die Küche, in diesem Fall war aber auch das Bad betroffen», sagt Andreas Zappalà, Geschäftsführer des Hauseigentümer-Verbands Basel und Grossrat.
Telebasel zeigt am Mittwochabend im Telereport «Der Horror-Mieter von Aesch», wie den Vermietern monatelang durch das Schweizer Mietrecht im Zuge eines langen Mietstreits die Hände gebunden waren.
«Mieterschutz vielleicht zu mieterfreundlich»
Am 8. August räumte der Mietnomade M.A. schliesslich die Aescher Wohnung, als ihn die Polizei abführte. «Der Gestank ist noch schlimmer als das, was man sieht», sagte Vermieterin Verena Karrer beim Betreten der verwüsteten Mietwohnung. Ihr waren lange die Hände gebunden. «Der Mieterschutz ist vielleicht zu mieterfreundlich - das ist nicht immer gerecht», sagt Dieter Ruf von der Gribi Bewirtschaftung AG.
«Schade am Mietrecht ist, dass man nur den bösen Vermieter im Blickwinkel gehabt hat. Die Möglichkeit sollte aber bestehen, solche Mieter rasch aus der Wohnung zu bekommen», so Andreas Zappalà gegenüber Telebasel. Ein weiteres Problem ist laut Anwalt Marco Giavarini aber auch der drohende lange Gerichtsprozess: Mieter könnten schriftlich Stellung beziehen, es fänden Gerichtsverhandlungen statt und gesetzliche Fristen müssten eingehalten werden. Zuvor gelten Mahnungs- und Kündigungsfristen von je 30 Tagen - erst dann kann eine Ausweisung erfolgen. «Ein Verfahren muss schneller vollzogen werden können. Die Gerichte sind überlastet», bestätigt auch Zappalà.
Die Vermieter bleiben auf den Kosten sitzen
Die Gerichts- und Räumungskosten müssen in solchen Fällen meist die Vermieter begleichen, denn: «Bei den sogenannten Mietnomaden ist in der Regel nichts zu holen», weiss Zappalà. Die Renovation der Wohnung und die entgangenen Mieteinnahmen gehen ebenfalls zu Lasten der Hausbesitzer. Den Schaden schätzen die Vermieter auf rund 100'000 Franken. Deshalb empfehlen wir jedem Vermieter, vor Mietbeginn zumindest eine dreimonatige Mietkaution zu verlangen», rät Zappalà.
Etwa 40 Zwangsräumungen gibt es laut Gribi-Direktor Ruf in Basel pro Jahr. Zum Vergleich: Im Stadtkanton werden jährlich etwa 300 Räumungsbegehren eingereicht.
*Name der Redaktion bekannt