«Die Kesb provozierte seinen Rückfall»

Aktualisiert

St.-Ursen-Brandstifter«Die Kesb provozierte seinen Rückfall»

Peter Zimmermann von der Häftlings-Selbsthilfeorganisation Reform 91 kritisiert die Kesb scharf. Sie sei mitverantwortlich am Rückfall des St.-Ursen-Brandstifters.

ct
von
ct
Im Januar 2011 hatte der 66-Jährige in der St.-Ursen-Kathedrale ein Feuer gelegt.
Am Wahrzeichen von Solothurn entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken.
Verletzt wurde niemand.
1 / 8

Im Januar 2011 hatte der 66-Jährige in der St.-Ursen-Kathedrale ein Feuer gelegt.

kein Anbieter/Felix Brodmann, newspictures

Der Solothurner St.-Ursen-Brandstifter Andreas Z.* hat am frühen Mittwochmorgen kurz vor 6 Uhr in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis Olten mittels eines Wasserkochers einen Brand gelegt. Er konnte aus seiner Zelle befreit werden und wurde zur Kontrolle ins Spital gebracht. Die Zelle ist unbewohnbar, der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 1000 Franken.

Eigentlich müsste Z. schon längst frei sein: Er hat seine unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten abgesessen. Doch das Solothurner Amtsgericht wollte ihn nachträglich verwahren. Das Bundesgericht entschied sich dagegen und verlangte, dass der Mann innert sieben Tagen freizulassen sei.

Gefährdungsmeldung an die Kesb

Doch dann machte das Amtsgericht eine Gefährdungsmeldung, sodass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zum Zug kam. Diese ordnete einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an – so blieb Zaugg nach wie vor in Haft. Ohne Urteil, als eigentlich freier Mann.

Claudia Hänzi vom Amt für Soziale Sicherheit begründete dies auf TeleBärn so: «Es ist nicht unüblich, dass jemand, der aus einem Strafvollzug kommt, in einem ersten Moment eine besondere Betreuungsform braucht, um in der Gesellschaft wieder Fuss fassen zu können.»

«Sie provozierten seinen Rückfall»

Dass Andreas Z. nicht freigelassen wurde, kritisiert nun Peter Zimmermann von «Reform 91» scharf. Reform 91 ist eine Selbsthilfeorganisation von ehemaligen und aktuellen Häftlingen, die sich für angemessene Haftbedingungen einsetzt. Die Brandstiftung sei eine Protestaktion gewesen, sagt Zimmermann, und nimmt den St.-Ursen-Brandstifter vehement in Schutz. «Er wurde gezielt manipuliert, bis er einen Rückfall hatte. So wird Kriminalität gezüchtet.»

Man hätte Andreas Z. in einem Männerheim unterbringen können, so Zimmermann. «Aber die kantonalen Behörden haben versucht, sich über einen Entscheid des Bundesgerichts hinwegzusetzen. Das ist unhaltbar.»

*Name der Redaktion bekannt

Deine Meinung zählt