Sollen Demo-Teilnehmer künftig die Kosten tragen?

Aktualisiert

Kostenüberwälzung prüfenSollen Demo-Teilnehmer künftig die Kosten tragen?

Der Regierungsrat will prüfen, ob die Organisatoren von illegalen Demos selbst für die Kosten geradestehen sollen. Allerdings steht dies im Widerspruch zum System.

Antifa-Demo vom vergangenen Herbst in Bern: Die FDP will, dass die Verursacher von Polizeieinsätzen künftig die Kosten selbst tragen

Antifa-Demo vom vergangenen Herbst in Bern: Die FDP will, dass die Verursacher von Polizeieinsätzen künftig die Kosten selbst tragen

Keystone/Lukas Lehmann

Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Polizeigesetzes will der Kanton Bern prüfen, ob und wie allenfalls Kosten von unbewilligten Demonstrationen den Urhebern angelastet werden können. Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament einen entsprechenden Prüfungsauftrag anzunehmen.

Allerdings macht der Regierungsrat auch klar, dass eine solche Regelung im Widerspruch zum heutigen System steht, wonach die Kantonspolizei Leistungen zu Gunsten der Gemeinden erbringt und diese wiederum Leistungen einkaufen können. An diesem Grundsatz will der Regierungsrat auch im neuen Polizeigesetz festhalten, wie er in einer am Montag veröffentlichen Antwort auf einen Vorstoss aus den Reihen der Freisinnigen schreibt.

Ende Jahr soll die Vernehmlassung zur Revision des Polizeigesetzes durchgeführt werden. Im November 2017 wird die Revision voraussichtlich in den Grossen Rat kommen. Dann werde das Parlament die Möglichkeit haben, Regelungen, wie sie im Vorstoss umschrieben seien, zu diskutieren.

Steuerzahler soll nicht für Demos aufkommen müssen

Grosse Polizeiaufgebote werden heute an die betroffene Gemeinde verrechnet. Die Gemeinde sei jedoch frei, die Weiterverrechnung an die Verursacher in einem Reglement vorzusehen, schreibt der Regierungsrat weiter. Besteht ein solches Reglement, ist eine Weiterverrechnung schon heute möglich.

Der Vorstoss aus den Reihen der FDP will verhindern, dass der Steuerzahler Kosten für unbewilligte Demonstrationen tragen muss. Wer zu einer solchen Veranstaltung aufrufe, sich an der Organisation beteilige oder an einer solchen Kundgebung teilnehme, solle die Kosten für das Polizeiaufgebot ganz oder teilweise tragen müssen.

(sda)

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