Sexueller MissbrauchAcht Jahre für Berner Facebook-Pädo
Er gab sich als «Anita» aus, kontaktierte junge Männer, brachte sie dazu, ihm Nacktfotos zu schicken, erpresste und missbrauchte sie danach. Jetzt wurde er zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Berner Oberländer Roland M. hat über 40 junge Männer erpresst und teilweise sexuell missbraucht. Jetzt geht er für acht Jahre hinter Gitter.
Ein heute 47-jähriger Berner Oberländer, der sich im Internet als Mädchen getarnt und an männliche Jugendliche herangemacht hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Die Strafe ist mit einer stationären therapeutischen Massnahme verbunden.
Das bedeutet, dass der Verurteilte die Therapie fortsetzen kann, die er in der Strafanstalt Thorberg bereits begonnen hat. Dorthin war er nach der Untersuchungshaft für den vorzeitigen Massnahmenvollzug hingekommen.
Solange der Mann als therapierbar gilt, kann er die Therapie fortsetzen. Sollte diese abgebrochen werden, kommen entweder andere Massnahmen zum Zug oder die Strafe muss vollzogen werden.
Das Regionalgericht Oberland in Thun erklärte den Mann am Freitag der sexuellen Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte schuldig. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert, der Verteidiger eine solche von fünf Jahren. Beide waren für eine Fortsetzung der stationären Therapie.
Als «Anita» Sexbilder der Jugendlichen verlangt
Der geständige Mann hatte sich im Internet, primär auf Plattformen wie Facebook, als «Anita» ausgegeben. Er kontaktierte so Hunderte männlicher Teenager aus seiner Region, die lange keinen Verdacht schöpften und glaubten, mit einem jungen Mädchen im Chat-Kontakt zu stehen. Zahlreiche der kontaktierten Jugendlichen waren noch nicht 16 Jahre alt.
Als «Anita» brachte der Mann die Buben oder jungen Männer dazu, ihm intime Bilder zu schicken. Diese nutzte er dann, um von den Teenagern sexuelle Handlungen einzufordern. Gingen diese nicht darauf ein, drohte er damit, die Bilder bei der Familie oder in den Lehrbetrieben der jugendlichen Opfer publik zu machen.
«Sehr hohe Strafe»
Das Gericht habe mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren eine sehr hohe Strafe ausgesprochen, sagte Gerichtspräsident Peter Moser bei der Urteilsverkündung. Aber die Strafe sei angemessen.
Er verwies unter anderem darauf, dass der Verurteilte über 48 Treffen mit fünf männlichen Jugendlichen hatte. Diese habe er zu Oralverkehr genötigt. Durch die Drohungen, die intimen Bilder zu veröffentlichen, habe er die jungen Opfer unter enormen psychischen Druck gesetzt.
Zwar hätten gewisse Faktoren theoretisch strafmildernd auf das Urteil gewirkt, etwa das Geständnis des Mannes oder sein kooperatives Verhalten, sagte der Gerichtspräsident weiter. Ein psychologisches Gutachten attestierte dem unscheinbaren, etwas untersetzten Mittvierziger zudem eine leichte Verminderung der Schuldfähigkeit.
Weil der Mann aber wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft war, erhalte er dennoch diese sehr hohe Freiheitsstrafe.» Daran sind Sie also selbst schuld», sagte der Gerichtspräsident. Der Beschuldigte habe sich sogar noch während der Probezeit nach der letzten Verurteilung strafbar gemacht.
«Spätfolgen für die Opfer»
Mehrere der Opfer hätten den Sachverhalt zum Teil etwas heruntergespielt und ausgesagt, sie hätten wohl keinen Schaden von den Geschehnissen getragen, sagte der Gerichtspräsident. Das Gericht sei aber skeptisch, dass das alles spurlos an den jungen Männern vorübergehen werde.
Am Vortag hatte der Beschuldigte unter Tränen vor Gericht ausgesagt, dass ihm alles enorm leid tue und er vieles kaputt gemacht habe. Er wolle die Therapie für ihn selbst «und alle anderen machen». Dabei erhält er Unterstützung von seiner Ehefrau und seinen Söhnen.
Das Urteil vom Freitag könnte noch weitergezogen werden. Doch weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger des Mannes konnten am Freitagabend schon sagen, ob sie das tun. (tab/sda)