Zonenplan RiedbachKanton stoppt Stadtberner Zone für Wohnexperimente
Die Zone für Wohnexperimente in Riedbach ist vorerst vom Tisch. Die zuständige Direktion hat eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Zonenplans gutgeheissen.

Momentan müssen die Berner Stadtnomaden alle paar Monate ihren Standort wechseln. Mit der Zone für Wohnexperimente hätten sie einen dauerhaften Platz erhalten.
20 Minuten/meoIn der Stadt Bern wird es vorerst keine Zone für Wohnexperimente geben: Die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) hat eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Zonenplans Riedbach im ländlichen Westen der Stadt Bern gutgeheissen.
Grund dafür ist laut einer Mitteilung der JGK vom Dienstag, dass seit dem Inkrafttreten des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ein Moratorium für Umzonungen von Landwirtschaftsland gilt. Landwirtschaftszonen können nur noch in Bauzonen umgewandelt werden, wenn als Kompensation anderswo eine gleich grosse Fläche ausgezont wird.
Zustimmung an der Urne 2013
Das ist laut JGK in Riedbach nicht der Fall. Mit dem Entscheid sei zwar die Schaffung einer Zone für Wohnexperimente nicht grundsätzlich ausgeschlossen, schreibt die Kantonsverwaltung. Allerdings hätten sich die zuständigen Planungsorgane nach der Genehmigung des kantonalen Richtplans neu über das Dossier zu beugen.
Mit der Zone für Wohnexperimente wollte die Berner Stadtregierung alternativen Gruppen einen Platz fürs Leben geben. Die Stadtberner Stimmbevölkerung stimmte der Zonenplanänderung im September 2013 an der Urne zu.
SVP-Grossrat frohlockt
Erfolg mit ihrer Beschwerde an die bernische JGK hatten fünf Anwohner des fraglichen Geländes sowie drei Organisationen. Bei einer davon handelt es sich laut dem JGK-Entscheid um einen Verein, der sich für die Interessen des Schulbezirks Oberbottigen einsetzt.
Bei den anderen zwei Organisationen handelt es sich um die Vereinigung BernAktiv und den Bund der Steuerzahler, wie der Berner SVP-Grossrat Thomas Fuchs – Präsident respektive Geschäftsführer der zwei Organisationen – mitteilte.
Der Entscheid mache klar, dass in der Raumplanung keine Experimente erwünscht seien und dem Schutz von Landwirtschaftsland und Fruchtfolgeflächen ein hoher Stellenwert zukomme, schreibt Fuchs in einer Medienmitteilung. Die beiden Organisationen seien «hoch erfreut».
Bei einer Neuauflage der Zone für Wohnexperimente müsse die Stadt Bern klare Ersatzflächen bezeichnen, fordert Fuchs. Laut dem JGK-Urteil ist eine der drei vom Entscheid betroffenen Parzellen eine – vom Gesetz besonders geschützte – Fruchtfolgefläche.
(sda)