6 Jahre langRentner verschweigt Tod der Frau – für mehr Rente
Damit er nicht auf die Altersrente seiner Ehefrau verzichten musste, hielt ein Berner den Tod seiner Frau geheim. Nun steht er vor Gericht.

Ein Berner Rentner steht im Amthaus vor Gericht.
Keystone/Peter KlaunzerEin 64-jähriger Mann hat während sechs Jahren den Tod seiner Ehefrau geheim gehalten und konnte so ihre monatliche Pensionskassen-Rente einstreichen. Laut Anklagschrift bezog er so über die Jahre unrechtmässig mehr als 200'000 Franken. Seit Montag steht er im Amthaus vor den Richtern. Dort muss sich der tamilisch sprechende Mann unter anderem wegen mehrfachem gewerbsmässigen Betrug verantworten.
Über 2200 Fr. flossen auf diese Weise monatlich auf das Konto des Beschuldigten. Das Pensionskassen-Geld hob er nach der Überweisung jeweils unverzüglich in bar ab. Er verwendete den Batzen, um Schulden zu begleichen und überwies einen Teil davon nach Sri Lanka.
90'000 Franken dank gefälschter Unterschrift
Nach dem Tod seiner Frau sei er stark verschuldet gewesen und habe seinen Lebensunterhalt kaum mehr bestreiten können, erklärte der Mann vor Gericht. Weil ihm seine IV-Rente gestrichen worden sei, habe er das Geld gebraucht. Ihm sei bewusst, dass er einen Fehler begangen habe, beteuerte er mehrmals.
Auch Urkundenfälschung wird dem Berner vorgeworfen. Obwohl der deutschen Sprache kaum mächtig, hatte er den Tod der Frau zwar verschiedenen Stellen vermeldet, jedoch nicht der Pensionskasse. Zweimal schickte diese der verstorbenen Frau ein Formular zum Ausfüllen – beide Male erledigte der Witwer die Arbeit und fälschte die Unterschrift.
Insgesamt überwies die Pensionskasse in den sechs Jahren 155'000 Fr. Weil der Mann jedoch Anspruch auf Witwerrente gehabt hätte, entstand der Pensionskasse ein Vermögensschaden von 93'000 Franken.
Offene Fragen zu Sozialhilfe
Auch vom Sozialdienst Bern floss jahrelang Geld auf das Konto des Beschuldigten. Die Behörde hatte vom Todesfall ebenfalls nichts mitbekommen. Wie viel sie sonst gezahlt hätte, blieb am Montag vor Gericht offen. Sicher ist, dass unter falschen Annahmen 140'000 Franken auf das Konto des Mannes überwiesen wurden. Laut Staatsanwaltschaft benutzte der Beschuldigte das Geld zur Deckung seines Lebensunterhalts und des seiner neuen Ehefrau.
Seine vorherige Frau war bereits im November 2008 verstorben. Ein Sozialinspektor deckte den Schwindel sechs Jahre später auf. Bei der Sozialhilfe Bern spricht man von einem Einzelfall. «Das ist aussergewöhnlich, so etwas geschieht sehr selten», sagt Gaby Reber, stv.Leiterin des städtischen Sozialamts. Die Systeme der Behörden seien eigentlich so eingerichtet, dass so etwas nicht passieren könne: «Ändert der Zivilstand eines Sozialhilfebezügers, werden wir üblicherweise automatisch darüber informiert.» Besonders die Dauer des Betrugs überraschte sie.
«Ich würde das Geld zurückzahlen.»
Nach den Aussagen des Beschuldigten stellten am Montag vor dem Regionalgericht in Bern auch die Parteien ihre Forderungen. Der Staatsanwalt plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine bedingte Geldstrafe, der Verteidiger hielt eine bedingte Geldstrafe für angemessen. Während der Staatsanwalt unter anderem die Ansicht vertrat, dass der Mann bewusst betrogen hatte und unverfroren vorgegangen sei, entgegnete der Verteidiger, der Pensionskasse hätten die gefälschten Unterschriften auffallen müssen.
Der Beschuldigte betonte vor Gericht, er lebe seit über drei Jahrzehnten in der Schweiz und habe nie zuvor etwas Unrechtes getan. Sein Leben lang habe er keinen Gerichtssaal betreten. «Wenn ich im Lotto gewinnen würde, dann würde ich das Geld zurückzahlen.» Das Urteil wird am Dienstagnachmittag eröffnet.
(cho/sda)