Somalier muss nach Mord 13 Jahre hinter Gitter

Aktualisiert

Gampelen BESomalier muss nach Mord 13 Jahre hinter Gitter

Ein somalischer Asylbewerber, der 2012 in einem Asylzentrum in Gampelen BE einen algerischen Mitbewohner erstach, wurde nun verurteilt.

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Hier geschah der Mord: Das Asylzentrum in Gampelen BE.

Hier geschah der Mord: Das Asylzentrum in Gampelen BE.

Kein Anbieter/Newspictures/Arthur Sieber

Ein 35-jähriger Somalier stach im Sommer 2012 im Fernsehzimmer eines Asylzentrums in Gampelen BE zwölfmal mit einem Küchenmesser auf seinen algerischen Mitbewohner ein. Dieser verstarb noch am Tatort. Der Mann muss nun für 13 Jahre ins Gefängnis, wie das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel entschieden hat.

Der Somalier stand unter starkem Alkoholeinfluss: Die Justiz geht davon aus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt rund 2,5 Promille im Blut hatte. Das Gericht ging denn auch von einer leicht bis mittelschwer verminderten Zurechnungsfähigkeit aus. Es verknüpfte die Freiheitsstrafe mit einer stationären Massnahme zur Bekämpfung der Alkoholsucht und der psychischen Probleme des Mannes.

Wut aufgrund des Alkohols

Das Motiv für dessen Tat blieb während des Prozesses weitgehend unklar. Es hiess, der Angeklagte sei wegen des Alkohols in eine grosse, ungerechtfertigte Wut geraten. Der Somalier selber gab zu, auf den Algerier eingestochen zu haben. Er habe aber nur zweimal zugestochen, nicht zwölfmal. Er habe den Algerier, der ihn immer wieder drangsaliert habe, auch nicht töten wollen. Nur eine Lektion habe er ihm erteilen wollen.

Der Verteidiger des Mannes hatte am Prozess eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen schwerer Körperverletzung beantragt. Es sei nicht erwiesen, dass die zwei tödlich ausgefallenen der total zwölf Messerstiche wirklich vom Somalier stammten. Diese zwei fatalen Stiche könnten auch von einer Drittperson stammen.

Dieser Argumentation folgte aber das Gericht nicht. Die Aussage des Mannes, er habe nur eine Lektion erteilen wollen, sei gar nicht glaubwürdig, sagte der Gerichtspräsident. Der Staatsanwalt hatte am Prozess eine 15-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung beantragt. (pat/sda)

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