Deutsch-Pflicht in EgerkingenEltern droht Busse von 1000 Franken
Nachdem der Egerkinger Gemeinderat ein Fremdsprachenverbot auf Primarschulhausplätzen erlassen hat, nimmt nun der kantonale Schul-Chef Stellung.

Andreas Walter ist Leiter des kantonalen Volksschulamtes.
Kein Anbieter/www.so.chHerr Walter*, was sagt das Volksschulamt zu dieser Massnahme?
Die Schule hat für einen geordneten Schulbetrieb und für ein förderliches Lernklima zu sorgen und erlässt Regeln für das Zusammenleben. Neben anderen Klärungen wie Wertschätzung und Rücksichtnahme, Respekt vor der Würde des anderen, Dresscode und Umgang mit Handys wurde die Umgangssprache während der ordentlichen Schulzeit und Pausen festgelegt. Diese Regeln sind nachvollziehbar und pädagogisch sinnvoll. Anordnungen der Schule sind gemäss Volksschulgesetz grundsätzlich zu befolgen. Wie weit Strafbestimmungen gehen können, ist allerdings rechtlich zu prüfen.
Wie wird man weiter vorgehen respektive wird man etwas dagegen unternehmen?
Für die Volksschulen sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton erlässt Rahmenbedingungen, die Gemeinden regeln in ihrem Zuständigkeitsbereich selbstständig. Kommen die Eltern ihren Verpflichtungen gegenüber der Schule nicht nach, können sie mit einer Busse mit bis zu 1000 Franken bestraft werden.
Ist diese Regelung ein gangbarer Weg für den ganzen Kanton?
Sonderregelungen in Hausordnungen gehen auf lokal akute Fragestellungen zurück. Sie passen sich diesen Begebenheiten entsprechend rasch an. Die Egerkinger Lösung stimmt aktuell für Egerkingen. Generalisierungen sind auf der Ebene der Schulen kaum sinnvoll.
Ist dies rechtlich zulässig?
Die Verrechnung von «Nacharbeiten» wie dem zusätzlichen Deutschkurs ist im Volksschulgesetz so nicht ausdrücklich vorgesehen.
*Andreas Walter ist Amtsleiter des Volksschulamtes des Kantons Solothurn