Mordprozess in BielStaatsanwalt fordert 15 Jahre für Somalier
Weil er einen algerischen Asylbewerber erstochen haben soll, steht seit Mittwoch ein Somalier in Biel vor Gericht. Ihm wird Mord vorgeworfen.

Das Regionalgericht in Biel will sein Urteil am Freitag bekannt geben.
20 Minuten/ncEin somalischer Asylbewerber soll wegen der Tötung eines Mitbewohners 2012 in einem bernischen Asylzentrum für 15 Jahre hinter Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Mittwoch am Prozess gegen den nur teilweise geständigen Mann beantragt.
Der heute 35-jährige Somalier habe im Sommer 2012 im Fernsehzimmer des Asylzentrums Gampelen einen algerischen Mitbewohner ermordet. Das sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel.
Zwölfmal zugestochen oder nur zweimal?
In seiner Anklageschrift hatte der Staatsanwalt geschrieben, der Somalier habe zwölfmal auf den 24-jährigen Mitbewohner eingestochen. Dies mit einem Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge. Zwei der Messerstiche waren tödlich.
Der Somalier bestreitet die Darstellung des Staatsanwalts. Er gibt nur zwei Messerstiche zu. Sein Verteidiger beantragte eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Tatsächlich seien nur zwei Messerstiche durch Zeugenaussagen belegt. Es sei nicht erwiesen, dass die beiden tödlichen von seinem Klienten stammten. Es bestehe die Möglichkeit, dass ein Dritter das Messer genommen und weiter auf das Opfer eingestochen habe, als dieses einen Moment lang allein da lag.
Dem widersprach der Anwalt der Mutter des getöteten Algeriers, welche als Privatklägerin Genugtuung fordert. Mehrere Leute seien um das Opfer herum gestanden, bis es verschied. Dass ein Dritter unbemerkt zugestochen hätte, sei unmöglich.
Unklares Motiv
Unklar ist das Motiv der Tat. Ein Mitbewohner berichtete, der Beschuldigte sei ein ruhiger Mann, werde aber cholerisch, wenn er Alkohol getrunken habe. Im Heim war bekannt, dass der Somalier jeden Tag ausging und am Abend fast immer betrunken zurückkehrte.
Der Test der Polizei ergab 2,5 Promille Alkohol. Der Staatsanwalt ging deshalb von einer leichten Verminderung der Zurechnungsfähigkeit aus, der Verteidiger von einer schweren.
Der Angeschuldigte sagte am Mittwoch vor Gericht, der getötete, ihm körperlich überlegene Algerier habe ihn immer wieder drangsaliert, beleidigt und bedroht. Deshalb sei es mehrmals zu Auseinandersetzungen gekommen. Dafür gebe es keine Beweise, meinte der Opferanwalt.
Galt zuerst als unzurechnungsfähig
Der Somalier wurde vom ersten psychiatrischen Experten als zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig erachtet. Im Prozess gegen ihn sollte es deshalb nur um eine therapeutische Massnahme gehen.
Nach einem Suizidversuch wurde der Mann aber erneut begutachtet und nun für teilweise zurechnungsfähig erklärt. Deshalb wurde er dann angeklagt.
Der zweite psychiatrische Experte stellte eine depressive und eine antisoziale Störung fest. Für Behandlung der psychischen Störungen und der Alkoholsucht empfahl der Staatsanwalt eine Therapie im Strafvollzug. Der Verteidiger erachtete eine stationäre Massnahme in einer geeigneten Institution für nötig.
Einschlägig vorbestraft
Den mutmasslichen Angriff in einem sogenannten Sachabgabezentrum für abgewiesene Asylsuchende beging der Somalier nur vier Monate, nachdem er bedingt entlassen worden war. Zuvor war er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung in Haft gewesen. Staatsanwalt und Verteidiger werteten die Vorstrafe als straferhöhend.
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland wird das Urteil am Freitagnachmittag bekanntgeben.