Alkohol-Testkäufe alarmieren Experten

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Region ThunAlkohol-Testkäufe alarmieren Experten

Bei 70 Prozent der minderjährigen Lockvögel wurde an Anlässen gegen die Alkohol-Ausschank-Regel verstossen. Restaurants zeigen sich im Gegensatz vorbildlich.

von
Mira Weingartner
Jugendliche sollen nicht mehr so einfach an Alkohol kommen.

Jugendliche sollen nicht mehr so einfach an Alkohol kommen.

Keystone/Ueli Christoffel

An der Fasnacht, Barfestivals und Vereinsanlässen fliesst der Alkohol in Strömen. Mit aufkommender Partystimmung geht der Jugendschutz oft vergessen – harte Drinks werden dabei auch für Minderjährige gemixt, unter 16-Jährige erhalten Bier. In sieben von zehn Fällen wurde in der Region Thun die gesetzliche Alterslimite nicht eingehalten. Dies zeigt eine Bilanz von 56 Testkäufen, die von April bis Dezember 2015 in sechs Gemeinden durchgeführt wurden.

«Wir müssen handeln», sagt Peter Schütz, Polizeiinspektor der Stadt Thun, zu 20 Minuten. Hilfe holt man sich beim Blauen Kreuz. «Jugendschutzbestimmungen sind keine Frage des Goodwills, sondern Teil der gesetzlichen Bestimmungen – das muss ernst genommen werden», meint deren Präventionsmitarbeiter und EVP-Grossrat Ruedi Löffel. So wird Anfang März in Spiez die Schulung zum Thema Jugendschutz auch erstmals für Veranstalter durchgeführt. «Das grösste Problem liegt bei Veranstaltungen: Dort stehen oft Leute hinter der Bar, die sonst nicht im Gastgewerbe arbeiten», so der Polizeiinspektor.

Im Kurs vom 8. März wird den Teilnehmern etwa die gesetzlichen Bestimmungen erläutert. Auch will man den Veranstaltern den eigentlichen Sinn des Jugendschutzes näherbringen. «Je früher mit dem Trinken begonnen wird, desto schlimmer sind die Folgen für den Betroffenen», so Löffel. Mit Rollenspielen wird zudem auch das Zurückweisen von minderjährigen Konsumenten geübt.

Alkoholkonsum mit Preispolitik steuern

Sämtliche «Laien-Barkeeper» zu schulen, sei aber schwierig. So will man sich die Hauptorganisatoren, denen oft eine Sammelbewilligung während des Events ausgestellt wird, zur Brust nehmen. «Sie müssen sensibilisiert werden, damit sie wiederum ihre Leute richtig instruieren», so Schütz. Instrumente hierfür gäbe es bereits genügend: Jahrgangsrechner oder Checklisten fürs Personal seien etwa kostenlos erhältlich.

Ruedi Löffel sieht noch andere Ansätze: «Mit den Preisen hat man ebenfalls einen grossen Einfluss auf den Alkoholkonsum.» Zwei Franken teurere Drinks seien etwa ein Abschreckungsmittel, zudem sollten günstige, nicht-alkoholische Getränke angeboten werden. Eine Bar sollte laut Löffel eine attraktive Auswahl an Alkoholfreiem bieten. Hier beruft sich der Politiker auf die Blue Cocktail Bar seiner Organisation: «Mit unseren null-prozentigen Cocktails haben wir an Anlässen und Festivals jeweils grossen Erfolg.»

Restaurants halten sich an Regel

Erfolgreiche Bilanz konnte das Polizeiinspektorat bei lokalen Restaurants und Geschäften ziehen. Die Beanstandungsquote von 25 Prozent im Jahr 2015 stagniert in etwa zu den Vorjahren. Denn bereits 2013 wurden für Wirte etwa erste Schulungen angeboten.

Was passiert, wenn man Ausschank-Regeln verstösst?

Wurde Alkohol an minderjährige Testpersonen herausgegeben, wird dies dem jeweiligen Regierungsstatthalteramt gemeldet. «Es kommt zu einer Verwarnung», sagt Thun Polizeiispektor Peter Schütz. Zudem müssten die Verantwortlichen ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten.

Bei einem erneuten Verstoss kann der Alkoholverkauf temporär verboten werden. Betroffen davon ist derzeit eine Lidl-Filiale in Spiez: Bis Ende Februar 2016 ist dort kein Alkohol erhältlich. Dem Geschäft wurde eine zweimonatige Sperre erteil, weil wiederholt widerrechtlich Alkohol an Testpersonen verkauft wurde, ohne vorab überhaupt einen amtlichen Ausweis zu überprüfen.(miw)

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