GerichtsurteilFrauen attackiert – Täter muss in Therapie
Ein junger Afrikaner hat 2014 im Kanton Bern Frauen angegriffen. Jetzt ist klar: Der Mann bleibt im Gefängnis und muss weiter in Therapie.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland ging über den Antrag des Staatsanwalts hinaus.
Der schizophrene Mann, der Anfang 2014 in Grosshöchstetten und Steffisburg zwei junge Frauen angriffen hatte, bleibt bis auf weiteres im Gefängnis. Dort muss er seine Psychotherapie fortsetzen. Das hat das Regionalgericht Bern-Mittelland entschieden.
24 Monate unbedingt plus Therapie
Das Gericht sprach am Freitag den anerkannten Flüchtling aus einem afrikanischen Land des Raubes, der sexuellen Nötigung und zahlreicher weiterer Straftaten schuldig. Beim Strafmass ging es über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte nach Prozessbeginn am Mittwoch in seinem Plädoyer neben einer stationären therapeutischen Massnahme eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unbedingt beantragt. Das Gericht sprach nun aber neben der stationären Massnahme auch eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt aus.
Gerichtspräsident Daniel Gerber machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Kollegialgericht in Dreierbesetzung die Angriffe auf die beiden jungen Frauen als gravierend betrachtete. Nur aufgrund glücklicher Umstände hätten die Angriffe keine schlimmeren Folgen gehabt, sagte Gerber.