«Schwinger-Schlitzer»Kosovare zu sieben Jahren verurteilt
Der Messerstecher von Interlaken ist zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden – wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Das Opfer ist «sehr zufrieden» mit dem Urteil.
Der Messerstecher von Interlaken ist zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Regionalgericht Oberland sprach ihn am Freitag der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Der Kosovare hatte einen Schwinger lebensgefährlich verletzt.
Der Fall vom August 2011 hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt, zumal das Opfer SVP-Mitglied ist und die eidgenössischen Wahlen vor der Tür standen. Die SVP kreierte darauf den Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf».
Der 32-jährige Täter beteuerte vor dem Regionalgericht, er bedaure den Vorfall. Zusammen mit seinem Bruder habe er sich auf der Gartenterrasse eines Restaurants ein Wortgefecht mit zwei Schweizern geliefert. Als der Schwinger aufgestanden sei, habe er seinen Bruder beschützen wollen.
«Beachtliche Gewalt»
Der Pflichtverteidiger hatte geltend gemacht, sein Mandant sei irrigerweise von einer Bedrohung ausgegangen. Er plädierte für eine dreijährige Freiheitsstrafe, die Hälfte davon bedingt. Die Staatsanwältin forderte dagegen sieben Jahre: Der Messerstecher habe den Schwinger töten wollen. Das Opfer erlitt eine gut fünf Zentimeter tiefe Stichverletzung am Hals. Nur dank raschem Transport ins nahe Spital entging der Mann dem Tod.
Der Gerichtspräsident kam am Freitag in seiner Urteilsbegründung zum Schluss, der Täter habe mit beachtlicher Gewalt gehandelt.
Nach einem «Gschtürm» auf einer Gartenterrasse am 15. August 2011 habe der Angeklagte sein Opfer, ein Schweizer Schwinger und SVP- Mitglied, mit einem scharfen Messer attackiert, stellte Gerichtspräsident Peter Moser fest. Der Schwinger habe lediglich ein wenig Bier gegen den Bruder des Angekagten geschüttet, eine eigentliche Bedrohung habe nicht bestanden.
Das Gericht räumte ein, dass der Kosovare die Tat nicht geplant habe. Er habe aber mit beachtlicher Gewalt ein Messer dort angesetzt, wo der Menschen am wenigsten geschützt sei. Bei der Beweiswürdigung stützte sich das fünfköpfige Gericht ganz auf die Angaben der Serviertochter, die den Vorfall beobachtet hatte. Laut Moser war sie die einzige, die am Donnerstag vor Gericht in sich stimmige und klare Aussagen gemacht hatte.
Opfer ist «sehr zufrieden»
Das Opfer des Interlakner Messerstechers hat sich nach dem Urteil des Regionalgerichts Oberland «erleichtert und sehr zufrieden» gezeigt. Das sei sicher ein gerechtes Urteil, sagte der Schwinger und frühere SVP-Grossratskandidat im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
Wichtig sei für ihn, dass der Mann ausgeschafft werde, betonte er erneut. Das sei ja aber Sache des kantonalen Amts für Migration. Dass er gemäss Gericht im Prozess Angaben machte, die nicht stimmen können, belaste ihn nicht, versicherte der 45-jährige Schweizer. «Das war klar, ich hatte ja eine Vollnarkose, bevor ich die Aussagen machte.»
Die Genugtuung für das Opfer wurde vom Gericht auf 15'000 Franken festgelegt. Der Anwalt des Schwingers hatte die doppelte Summe eingefordert, zeigte sich aber mit dem Gerichtsentscheid zufrieden. «Das war zu erwarten, wir haben einfach die Maximalforderung gestellt.» Zusätzlich wurde dem Opfer wie gefordert ein Schadenersatz von knapp 19'000 Franken zugesprochen.
Der Anwalt des Verurteilten liess am Freitag offen, ob sein Mandant das Urteil weiterzieht. Klar sei aber, dass sein Mandant mit dem Urteil nicht zufrieden sei. Nun gelte es aber vorerst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und erst danach über allfällige weitere Schritte zu entscheiden.