BundesgerichtMann verklagt Nachbarn wegen WLAN-Strahlung
Ein Mann aus der Region Olten zog gegen seinen Nachbarn bis vor Bundesgericht, weil er angeblich physisch unter den Emissionen von dessen WLAN litt. Das Gericht wies die Klage ab.
Es dürfte einer der kuriosesten Fälle gewesen sein, den die Bundesrichter in den letzten Jahren zu verhandeln hatten. Ein Mann aus der Region Olten prozessierte gegen seinen Nachbarn. Grund war nicht etwa nächtlicher Lärm, sondern die Internetbox des Beschuldigten: Diese sende zu viel WLAN-Strahlung in sein Haus aus, so der Kläger.
Der Mann klagte über Kopfschmerzen, Erschöpfung und Unkonzentriertheit. Um vor den Strahlen zu fliehen, richtete sich der Mann sogar seinen Schlafplatz auf einem Notbett unter der Kellertreppe ein – nach eigenen Angaben das einzige Fleckchen im Haus, wo die Strahlung nicht hinreiche.
Keine Verletzung gesetzlicher Vorschriften
Der Mann kam zum Schluss, dass es so nicht weitergehen könne. Also forderte er vor Gericht, dass die WLAN-Emissionen des Nachbarn dahingehend limitiert würden, dass keine Strahlung mehr ins eigene Heim dringen.
Das Bundesgericht liess den Mann jedoch abblitzen, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Zum einen habe er ein Formular nicht unterzeichnet, das eine Messung der WLAN-Emissionen durch einen Fachmann erlaubt hätte. Zum anderen folgte das Gericht dem vorinstanzlichen Urteil des Solothurner Obergerichts. Schon dieses befand, dass die auf 50 Prozent Sendeleistung eingestellte Fritzbox gegen keinerlei gesetzliche Vorschriften verstosse.
Auswirkungen auf Gesundheit fraglich
Wie dem Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist, habe der Kläger versucht, die Gefährlichkeit von WLAN-Strahlen mit Warnschreiben, Empfehlungen diverser Ärztevereinigungen, Fachstellen und Experten zu belegen. «Ob und inwiefern von WLAN-Strahlung allenfalls Gesundheitsrisiken für den Menschen ausgehen, kann vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstandes in der Schweiz nicht als von offizieller Stelle anerkannt gelten», argumentierte das Bundesgericht.