Hundeprügel-Video löst Hetzjagd aus

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Social MediaHundeprügel-Video löst Hetzjagd aus

Ein Video eines geprügelten Hundes auf Facebook sorgte für einen Shitstorm. Das führte sogar so weit, dass Leute beim Hundehalter klingeln gingen.

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Dieses Video sorgte am Montag in der Facebook-Gruppe «Berner Flohmi» für emotinale Diskussionen. Mittlerweile wurde das Video wieder entfernt. Zum Schutz des Beschuldigten wurde die Aufnahme verpixelt. (Video: Facebook)

Am Montag verbreitete sich eine Videoaufnahme auf Facebook wie ein Lauffeuer. Darauf ist ein Fussgänger zu sehen, der seinen Hund sichtlich einschüchtert und grob behandelt. Der Beobachter schrieb zum Video: «Dieser Typ schlug seinem Hund zwei bis drei Mal mit der Faust und dem Bein auf den Kopf. Leider konnte ich nicht alles auf Video festhalten.»

Da sich das Szenario in einer kleinen Berner Gemeinde abspielte, geht der Augenzeuge davon aus, dass der Tierquäler schnell ausfindig gemacht werden könnte.

Die Aufnahme führte zu hitzigen Diskussionen

Das Video ging durch die Decke und verbreitete sich innerhalb weniger Stunden in verschiedensten Gruppen in der Region Bern. Eine Userin, die anonym bleiben möchte, verbreitete das Video unter anderem auch in der Facebook-Gruppe «Berner Flohmi» mit über 27'000 Mitgliedern.

Doch die Kommentare zum Video gerieten schnell ausser Kontrolle, schnell waren es mehrere hundert. Während sich die einen über den Tierquäler aufregten und diesem unter anderem mit dem Tod drohten, kritisierten einige User auch den Urheber des Videos: «Wer filmt so etwas auch noch?! Ich wäre dem Tier schon lange zu Hilfe geeilt. Heutzutage kann man halt nicht mehr auf Zivilcourage zählen», schrieb beispielsweise eine Userin.

Der Hund ist sichtlich eingeschüchtert. Laut dem Augenzeugen, schlug der Fussgänger das Tier vor dem Video mit mehreren Faustschlägen und Beintritten.
Das Video wurde in der Gruppe «Berner Flohmi» geteilt und löste dort eine grosse, emotionale Diskussion aus. Mittlerweile wurde das Video wieder gelöscht.
Auf dem Video ist zu sehen, wie der Halter sehr aggressiv mit dem Tier umgeht.
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Der Hund ist sichtlich eingeschüchtert. Laut dem Augenzeugen, schlug der Fussgänger das Tier vor dem Video mit mehreren Faustschlägen und Beintritten.

Screenshot

Angst um die Gesundheit des verdächtigten Tierquälers

Die Spekulationen gingen so weit, dass die Adresse des mutmasslichen Täters gepostet wurde, weil jemand glaubte, ihn auf dem Video erkannt zu haben. Wie 20 Minuten weiss, ging jemand sogar dort klingeln.

Die Userin, die das Video in der Flohmi-Gruppe teilte, schildert gegenüber 20 Minuten, wie sehr die mittlerweile gelöschte Diskussion ausartete: «Manche schrieben, dass sie der Frau des Halters bereits klar gemacht hätten, dass bald der Tierschutz vorbei kommen werde und ihnen den Hund wegnehmen würde.»

Die Mutter des Filmers bestätigte auf Anfrage von 20 Minuten, dass ihr Sohn das Video aus Angst um die Gesundheit des mutmasslichen Tierquälers wieder löschte. «Solange es um misshandelte Menschen geht, ist der Aufschrei klein. Bei einem misshandelten Tier formieren sich die Leute aber offensichtlich gleich zu einem Lynchmob», sagt die besorgte Mutter. Ihr Sohn habe nicht hinter dieser Art der Selbstjustiz stehen können, aber auch nicht hinter der Tierquälerei. Deshalb meldete er sich mit den Videoaufnahmen am Dienstag bei der Kantonspolizei Bern.

Bis zu drei Jahren Freiheitsentzug möglich

Rechtsanwalt Lars Rindlisbacher sagt auf Anfrage, dass die Misshandlung des Hundes massive Konsequenzen für den Halter haben dürfte. «Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen. Es darf weder in Angst versetzt noch erniedrigt werden», sagt der Rechtsanwalt. Dem Halter könnten laut Rindlisbacher bis zu drei Jahren Freiheitsentzug drohen.

Die Kapo Bern bestätigte auf Anfrage von 20 Minuten, dass bezüglich des Videos mehrere Meldungen eingingen und entsprechende Abklärungen aufgenommen wurden. Ausserdem weist die Kapo darauf hin, dass «verdächtige Beobachtungen sowie allfälliges Beweismaterial umgehend an die Polizei übergeben werden sollten», da die Verfolgung von Straftaten Aufgabe der Polizei sei.

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