Wurde einem Insassen der Notfallarzt verweigert?

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ThorbergWurde einem Insassen der Notfallarzt verweigert?

Erst nach vier Tagen sei sein medizinischer Notfall ärztlich behandelt worden, behauptet ein Insasse des Thorbergs. Er erstattete Anzeige.

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ct
In der Strafanstalt Thorberg soll ein Gefangener bei einem Darmdurchbruch erst nach vier Tagen medizinische Hilfe erhalten haben. Ob sich die Geschehnisse so zugetragen haben, ist derzeit nicht belegt.
Thomas Egger, Direktor der Anstalten Thorberg, äussert sich nicht zum konkreten Fall.
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In der Strafanstalt Thorberg soll ein Gefangener bei einem Darmdurchbruch erst nach vier Tagen medizinische Hilfe erhalten haben. Ob sich die Geschehnisse so zugetragen haben, ist derzeit nicht belegt.

Keystone/Lukas Lehmann

Darmdruchbruch habe die Diagnose im Inselspital gelautet, sagt der Strafgefangene M.B.* des Gefängnisses Thorberg. Seine persönliche Krankengeschichte schilderte er kürzlich in einem Brief an die Selbsthilfeorganisation Reform91. Diese informierte daraufhin die Medien.

Reform91 kümmert sich um das Wohl von Strafgefangenen in der Schweiz. Deren Präsident heisst Peter Zimmermann – er sass eine Strafe ab wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und engagiert sich seit seiner Entlassung nun eben für Anliegen wie jene von M.B.

Schmerzmittel gegen Bauchschmerzen

Der Insasse M.B. erzählt im Brief an die Reform91, dass er erst nach vier Tagen medizinisch versorgt worden sei. Und dies, obwohl er mehrmals nach einem Arzt verlangt habe. Doch da das Wochenende eben erst angebrochen war, erhielt er vom Aufseher lediglich Schmerzmittel gegen seine starken Bauchschmerzen.

Erst am Dienstag, als ein Arzt im Hause gewesen sei, soll dem Sträfling gewährt worden sein, sich untersuchen zu lassen. Dann sei M.B., so behauptet er, notfallmässig mit dem erwähnten Darmdurchbruch in die «Insel» eingeliefert worden, wo er schliesslich vier Tage verbringen musste.

Der Strafgefangene hat Anzeige eingereicht. Das bestätigt die Kantonspolizei Bern in der «Berner Zeitung». Sie ermittelt nun.

Von Strafanzeige «keine Kenntnis»

Im «Bund» dementierte Thorberg-Direktor Thomas Egger grundsätzliche Vorwürfe zur mangelnden ärztlichen Versorgung der Sträflinge. Zum konkreten Einzelfall wollte er sich gegenüber 20 Minuten aber nicht äussern.

Von der Strafanzeige habe die Strafanstalt Thorberg zur Zeit keine Kenntnis. «Wenn Anzeige erstattet wurde, muss das noch von der Kantonspolizei bis zu uns gelangen», so Egger. Im «Bund» betont er: Alle inhaftierten Personen würden «stets umfassend umsorgt». Unter der Woche sei der Gesundheitsdienst einmal täglich vor Ort, am Wochenende gebe es einen Pikettdienst. Bei einem Notfall werde «selbstverständlich jederzeit» ärztliches Personal beigezogen.

*Name der Redaktion bekannt.

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