Zehn Jahre Gefängnis für Familien-Tyrann

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Berner GerichtsfallZehn Jahre Gefängnis für Familien-Tyrann

Ein 50-jähriger Iraker, der seine Frau über Jahre verprügelt und vergewaltigt hat, ist zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.

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In diesem Wohnhaus sollen eine junge Mutter und ihre beiden Kinder während Jahren misshandelt worden sein.

In diesem Wohnhaus sollen eine junge Mutter und ihre beiden Kinder während Jahren misshandelt worden sein.

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Der Mann führte während der gemeinsamen zehn Ehejahre zu Hause ein Schreckensregime: Seine 35-jährige Frau, aber auch die beiden Kinder – heute 5- und 9-jährig – waren tagtäglich purer Gewalt ausgesetzt. Wegen Vergewaltigung, strafbaren Schwangerschaftsabbruchs, schwerer Körperverletzung, Nötigung und Drohung musste sich der Mann diese Woche vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten.

Am Donnerstagnachmittag haben die Richter nun ihr Urteil verkündet: Der Familienvater muss eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verbüssen. Seiner Frau hat er zudem eine Genugtuungszahlung von 35'000 Franken für die erlittene Unbill zu entrichten.

Unzählige Vergewaltigungen von 2005 bis 2015

Insgesamt fünf Richter urteilten über die in der Anklageschrift aufgelisteten Gräueltaten des Mannes, der seit 1999 in der Schweiz lebt. So wird etwa ein Vorfall im Frühsommer 2006 behandelt, bei dem der Familienvater seine damals schwangere Frau derart heftig zusammengeschlagen haben soll, dass diese eine Fehlgeburt erlitt. Schwanger war die Frau vorab nur geworden, weil der Angeklagte ihr die Anti-Baby-Pille strikt verboten hatte.

Der Mann, der einen sehr starken Sexualtrieb habe, ist wegen zahlreicher Vergewaltigungen im Zeitraum vom Mai 2005 bis November 2015 angeklagt.

Angeklagter gab sich als Unschuldslamm

Jedoch stritt er bei der richterlichen Befragung im Berner Amtshaus alles ab und trat dabei aufbrausend und aggressiv auf. Die Richter, aber auch sein eigener Verteidiger mussten den Mann mehrmals zurechtweisen.

Dennoch gab sich der Angeklagte vor Gericht als Unschuldslamm: Zwar hätten sie in der Familie Probleme gehabt, aber gewalttätig sei er gegenüber Frau und Kindern nie geworden. Auch der Sex mit seiner Frau sei einvernehmlich gewesen. Dies zeige nur schon die Tatsache, dass seine Ehefrau all die Jahre bei ihm geblieben sei.

Mit Fleischermesser bedroht

«Haben Sie schon einmal etwas von Angst gehört? Deshalb soll Ihre Frau bei Ihnen geblieben sein?», konterte Gerichtspräsidentin Christine Schär. Habe die Ehefrau nämlich die Trennung angesprochen, habe der Beschuldigte ein grosses Fleischermesser gezückt. Laut Staatsanwaltschaft drohte er ihr dann, zuerst sie und dann sich selber umzubringen, falls sie ihn verlasse.

Im Dezember 2015 nahm die Frau dann doch allen Mut zusammen und alarmierte die Schweizer Polizei. Seit dem 22. Dezember sitzt der Mann in Haft.

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