Atomstrom nicht als CO2-frei anpreisen

Aktualisiert

LauterkeitskommissionAtomstrom nicht als CO2-frei anpreisen

Die Aussage «Wir produzieren CO2-freien Strom» darf von AKWs nicht für die Anpreisung ihres Stroms verwendet werden. Ein AKW hat es verpasst, die Behauptung zu beweisen.

Wer in der Werbung etwas behauptet, muss dies belegen können. Das hält die Lauterkeitskommission in einem Beschluss fest. Der Beweispflicht nicht nachgekommen ist ein AKW. Die Kommission beurteilte deshalb dessen Werbespot, wonach Atomstrom CO2-frei sei, als unlauter, wie sie am Montag mitteilte.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission war eingeschritten, nachdem ein Konsument wegen eines Radio-Spots Beschwerde eingereicht hatte. Im Spot behauptete das AKW, CO2-freien Strom zu produzieren.

Der Konsument machte geltend, dass diese Behauptung irreführend sei. Ganzheitlich betrachtet produziere Kernkraftenergie doppelt so viel CO2 wie Wasserkraftwerke. Das AKW hingegen führte aus, dass die Behauptung nicht überprüft werden könne, da das Gesetz nicht definiere, was CO2-frei sei.

«Wir produzieren CO2-freien Strom»

Die Lauterkeitskommission akzeptierte dieses Argument nicht: Würde jeder Werbetreibende argumentieren können, sein behaupteter Wettbewerbsvorteil sei nicht gesetzlich definiert und daher nicht beweisbar, könnten die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit von Werbeaussagen auf das Einfachste umgangen werden, wie es im Beschluss heisst.

In der Folge forderte die Lauterkeitskommission das AKW auf, die Aussage «Wir produzieren CO2-freien Strom» nicht mehr zu verwenden. Die Lauterkeitskommission ist ein Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden. (sda)

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