Die Affäre Nef im Zeitraffer

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Die Affäre Nef im Zeitraffer

Die Affäre rund um die Person und das Privatleben von Roland Nef hat mehr als ein Jahr nach dessen Ernennung zum Chef der Schweizer Armee begonnen.

Die Ereignisse im Überblick:

- 8. Juni 2007: Brigadier Roland Nef wird vom Bundesrat auf Antrag von Verteidigungsminister Samuel Schmid zum Armeechef ernannt. Er löst auf Anfang 2008 Christophe Keckeis ab.

- 13. Juli 2008: Die «SonntagsZeitung» enthüllt, dass der neue Chef der Armee zum Zeitpunkt der Ernennung in ein Strafverfahren verwickelt war. Dieses war durch eine Anzeige seiner früheren Partnerin ausgelöst worden. Das VBS weist darauf hin, dass das Verfahren Ende 2006 durch eine Anzeige «in einer rein privaten Angelegenheit» ausgelöst und im Herbst 2007 eingestellt worden sei. Zur Art des Verfahrens macht das VBS keine Angaben.

- 14. Juli 2008: Das VBS bestätigt, dass Schmid den Bundesrat nicht über das Verfahren gegen Nef informiert hatte. Er habe dies nicht für nötig befunden, weil mit Nef eine Vereinbarung bestand, wonach dieses Verfahren bei Nefs Amtsantritt durch Einstellung erledigt sein müsse. Andernfalls könne er nicht Chef der Armee werden. Schmid verspricht, die Information der Regierung und der Parlamentskommissionen nachholen zu wollen.

- 15. Juli 2008: Erstmals äussert sich Nef selber, und zwar in einer schriftlichen Erklärung seiner Anwälte und im Einvernehmen mit der Anwältin seiner ehemaligen Partnerin. Demnach ging es bei dem Verfahren gegen ihn nicht um häusliche Gewalt. Nef verweist auf ein Stillschweigeabkommen, das er und seine Ex-Freundin abgeschlossen hätten. Aus seiner Sicht zeigt die Verfahrenseinstellung, dass es am öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung gegen ihn gefehlt hat.

- 16. Juli 2008: Zu einem Bericht von Schweizer Radio DRS, wonach Nef bei der Verfahrenseinstellung eine Wiedergutmachungszahlung an seine frühere Partnerin geleistet habe, gibt es keine Stellungnahmen vom VBS und von Nef.

- 17. Juli 2008: Nef kündigt via seine Anwälte Klagen gegen Medien an. Vor den Bundeshausmedien bezeichnet er sich später als Opfer einer Rufmord-Kampagne. Ein Rücktritt komme nicht in Frage. Er habe kein Schweigegeld, aber eine Wiedergutmachungszahlung geleistet. Zum Inhalt des damaligen Verfahrens macht Nef weiterhin keine Angaben, räumt aber ein, die Ablösephase bei der Trennung von seiner Partnerin sei ihm schwer gefallen.

- 18. Juli 2008: Verteidigungsminister Schmid tritt erstmals vor die Medien und stärkt dem Armeechef den Rücken. Er bestätigt, dass eine neue Sicherheitsüberprüfung Nefs erst nach dessen Wahl erfolgte. Schmid ist überzeugt, beim Wahlprozedere richtig gehandelt zu haben, will den ganzen Vorgang aber nochmals prüfen lassen. Den Bundesrat will der VBS-Chef an der ersten Sitzung nach der Sommerpause informieren.

- 20. Juli 2008: Neue Enthüllungen der «SonntagsZeitung» bringen Nef und Schmid weiter unter Druck. Es steht der Vorwurf im Raum, Nef habe seine Ex-Partnerin im Herbst 2006 unter anderem dadurch belästigt, dass er in ihrem Namen auf Sexinserate reagierte und E-Mails mit ihren persönlichen Koordinaten samt Bild verschickte. Nef reagierte mit der Stellungnahme, es handle sich um eine Fortsetzung der Rufmord-Kampagne gegen ihn. Bundespräsident Pascal Couchepin will sich nun persönlich um das Dossier kümmern.

- 21. Juli 2008: Verteidigungsminister Samuel Schmid tritt erneut vor die Medien und gibt die vorläufige Beurlaubung von Armeechef Nef bekannt. Er setzt ihm ein Ultimatum bis zum 20. August, um sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Andernfalls soll Nef als Armeechef entlassen werden. An einen eigenen Rücktritt denkt Schmid nicht.

- 25. Juli 2008: Armeechef Nef wirft das Handtuch. Er bietet dem Bundesrat die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses «im gegenseitigen Einvernehmen» an. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats lehnt es mit zwölf zu acht Stimmen ab, Schmid zum Rücktritt aufzufordern. (dapd)

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