Via SicuraSchon über 100 Rasern gehts an den Kragen
Raser werden in der Schweiz seit Anfang Jahr hart bestraft. Bereits über hundert Tempo-Sünder werden die harte Hand des Gesetzes zu spüren bekommen: Ihnen droht ein Aufenthalt hinter Gittern.
- von
- lüs
Den jüngsten Fall meldete die Kantonspolizei Aargau am Dienstag: Ein 20-Jähriger war in Reinach AG innerorts mit 112 km/h unterwegs. Ihn erwartet eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis, sein Opel wurde beschlagnahmt.
Im laufenden Jahr hat die Staatsanwaltschaft Aargau bereits 19 Raser-Strafverfahren eröffnet, in zehn Fällen wurden die Autos der Lenker konfisziert. Als Raser gilt seit Anfang 2013, wer in der 30er-Zone mindestens 70 km/h fährt, innerorts 100 km/h oder mehr, ausserorts mindestens 140 oder auf der Autobahn 200 km/h und mehr. Bestraft wird dies neu mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren, den Fahrausweis ist der Betroffene für mindestens zwei Jahre los.
Auch Töfffahrer unter den Rasern
Diese harten Strafen erwarten in der Schweiz bereits deutlich über 100 Tempo-Sünder, wie eine Umfrage von 20 Minuten bei den Kantonen ergeben hat. Die höchste Zahl vermeldet der Kanton Waadt: Dort sind bereits 36 Fälle registriert. Im Kanton Zürich warten 20 Raser auf ihre Strafe, wie Staatsanwalt Jürg Boll sagt. «Es gibt aber zahlreiche weitere Fälle, die derzeit noch bei der Polizei bearbeitet werden.» Bei den Rasern handle es sich mehrheitlich um jüngere Männer und nicht nur um Auto-, sondern auch um Töfffahrer.
In Genf wurden 2013 bisher 18 Raser-Fälle verzeichnet, in St. Gallen 16, zehn im Kanton Bern und Basel-Land, sechs in Basel-Stadt, fünf in Neuenburg und je einer in den Kantonen Uri und Nidwalden. Dort war es eine Frau, die zu stark aufs Gas drückte: Die Schweizerin hatte 121 km/h statt der erlaubten 60 km/h auf dem Tacho.
18 Monate für zwei Raser
Bei Roadcross hofft man, dass die Strafen eine abschreckende Wirkung haben werden: «Wenn jemand, der immer mit seinen Tempo-Exzessen geprahlt hat, plötzlich hinter Gitter muss, bewirkt dies vielleicht auch in seinem Umfeld ein Umdenken», sagt Sprecher Stefan Krähenbühl. Da Raser oft unbelehrbar und auf dem Weg der Vernunft kaum zu erreichen seien, bleibe nur die Repression. «Jeder, der so schnell unterwegs war, dass er gesetzlich als Raser gilt, hat Menschenleben gefährdet – da sind diese harten Strafen gerechtfertigt.»
Der Grossteil der Raser-Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das erste Urteil gemäss Via Sicura wurde im Aargau gefällt: Ein Raser wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Dasselbe Strafmass hat mittlerweile auch im Kanton St. Gallen ein Raser erhalten, wie es dort auf Anfrage hiess.