«Asylmissbrauch» oder «mutige Tat»?

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Asylpolitik«Asylmissbrauch» oder «mutige Tat»?

Ein Heks-Mitarbeiter soll einem abgewiesenen Asylbewerber Tipps gegeben haben, wie er in der Schweiz bleiben kann. Politiker üben Kritik, zeigen aber auch Verständnis.

D. Pomper/ D. Krähenbühl
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D. Pomper/ D. Krähenbühl
Die Asylgesuche der äthiopischen Landsmänner A.G.* und Abdul Wasi Kadir wurden abgelehnt. Sie hätten die Schweiz verlassen müssen. Doch nach dem negativen Asylentscheid exponierte sich A.G., der schon in seinem Heimatland in der Opposition politisch aktiv gewesen sein soll, im Internet als Polit-Aktivist. Mit Erfolg: Im Juli 2017 wurde der Entscheid, ihn auszuweisen, rückgängig gemacht.
Nun plant auch Abdul Wasi Kadir, in den nächsten Tagen auf einer Website seine politischen Aktivitäten in Äthiopien und der Schweiz zu dokumentieren. «Ein Mitarbeiter des Hilfswerks der Evangelischen Kirche Schweiz (Heks) hat mir dies empfohlen», sagt Kadir. Laut dem Heks hat der Mitarbeiter Kadir zwar auf das Urteil vom Juli aufmerksam gemacht, aber keine Empfehlung abgegeben.
SVP-Asylchef Andreas Glarner sieht sich in seiner Annahme bestätigt, dass «die Hilfswerke schon immer als Schlepper oder Helfer tätig gewesen» seien: «Sie haben Asylsuchende schon immer beim Betrügen geholfen und das Asylrecht missbraucht.»
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Die Asylgesuche der äthiopischen Landsmänner A.G.* und Abdul Wasi Kadir wurden abgelehnt. Sie hätten die Schweiz verlassen müssen. Doch nach dem negativen Asylentscheid exponierte sich A.G., der schon in seinem Heimatland in der Opposition politisch aktiv gewesen sein soll, im Internet als Polit-Aktivist. Mit Erfolg: Im Juli 2017 wurde der Entscheid, ihn auszuweisen, rückgängig gemacht.

epa/Etienne Laurent

Die Asylgesuche der äthiopischen Landsmänner A.G.* und Abdul Wasi Kadir wurden abgelehnt. Sie hätten die Schweiz verlassen müssen. Doch nach dem negativen Asylentscheid exponierte sich A.G., der schon in seinem Heimatland in der Opposition politisch aktiv gewesen sein soll, im Internet als Polit-Aktivist. Dies tat er laut eigenen Aussagen auf Anraten seines Rechtsanwalts T.H.*. Mit Erfolg: Im Juli 2017 wurde der Entscheid, ihn auszuweisen, rückgängig gemacht. Rechtsanwalt T.H. bestritt auf Anfrage, entsprechende Empfehlungen gemacht zu haben.

Nun plant auch Abdul Wasi Kadir, in den nächsten Tagen auf einer Website seine politischen Aktivitäten in Äthiopien und der Schweiz zu dokumentieren. «Ein Mitarbeiter des Hilfswerks der Evangelischen Kirche Schweiz Heks hat mir dies empfohlen», sagt Kadir. Laut dem Heks hat der Mitarbeiter Kadir zwar auf das Urteil vom Juli aufmerksam gemacht, aber keine Empfehlung abgegeben.

«Keine vorläufige Aufnahme mehr bei exilpolitischen Aktivitäten»

SVP-Asylchef Andreas Glarner sieht sich in seiner Annahme bestätigt, dass «die Hilfswerke schon immer als Schlepper oder Helfer tätig gewesen» seien: «Sie haben Asylsuchende schon immer beim Betrügen geholfen und das Asylrecht missbraucht.» Die Gefahr sei gross, dass nun andere abgewiesene Asylbewerber den gleichen Trick anwenden. So verkämen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts immer mehr zur Lotterie. Das Gesetz muss laut Glarner so angepasst werden, dass Asylbewerber auch bei exilpolitsichen Aktivitäten nach ihrer Ausreise in ihr Heimatland zurückgeschickt und nicht länger vorläufig aufgenommen werden.

Heute erhalten Asylsuchende, die wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise – beispielsweise wegen exilpolitischer Aktivitäten – befürchten müssen, bei einer Rückkehr in den Heimatstaat verfolgt zu werden, in der Schweiz kein Asyl. Sie können jedoch nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden und erhalten deshalb eine vorläufige Aufnahme. Ob tatsächlich eine Verfolgungsgefahr besteht, wird vom SEM und dem Bundesverwaltungsgericht sorgfältig geprüft.

«Logisch, dass Flüchtlinge alles ausprobieren, um in der Schweiz zu bleiben»

SP-Nationalrat Tim Guldimann kann sich nicht vorstellen, dass das Heks Asylsuchenden empfiehlt, politische Aktivitäten publik zu machen, um nicht ausgewiesen zu werden. «Es ist höchst problematisch, wenn man Asylsuchenden sagt, sie müssten sich politisch betätigen, um den Asylentscheid positiv zu beeinflussen. Das entspricht einem Missbrauch des Asylprinzips.» Das Schweizer Asylwesen habe zum Ziel, Menschen, die an Leib und Leben gefährdet sind, zu beschützen. Die Bedingung dabei sei, dass sie sich hierzulande nicht exilpolitisch betätigen. «Menschen, die bei uns asylrechtlich Aufnahme finden und von der Schweiz aus gegen eine andere Regierung agieren, würden unsere Beziehungen mit dieser Regierung belasten».

Luzian Franzini, Co-Präsident der Jungen Grünen, dagegen nimmt das Heks in Schutz: «Ich habe absolut Verständnis dafür, wenn Vertreter von Hilfsorganisationen schutzbedürftigen Asylsuchenden helfen, in der Schweiz zu bleiben und ihnen die Möglichkeiten dazu aufzeigen. Wenn der Heks-Mitarbeiter dem Äthiopier tatsächlich einen Online-Auftritt empfohlen hat, finde ich das eine mutige Tat.» Als Mitglied einer diskriminierten Volksminderheit sei es logisch, dass Flüchtlinge alles probieren, um in der Schweiz zu bleiben. Viele Asylsuchende würden in unserer Gesellschaft viel zu schnell und undifferenziert als Wirtschaftsflüchtlinge abgestempelt und ausgewiesen. «Würde man diesen Menschen einen legalen Aufenthaltsstatus zusprechen und ihnen erlauben, zu arbeiten, dann wären sie auch nicht gezwungen, solche Massnahmen zu ergreifen, wie etwa einen öffentlichen Polit-Auftritt zu lancieren.» Wenn schon der Staat Menschen in Not nicht helfen könne – dann wenigstens Hilfswerke.

«Menschenrechtssituation in Äthiopien verschlechtert sich»

Amnesty International kann sich zum konkreten Fall nicht äussern. Sprecher Beat Gerber gibt aber zu bedenken: «Der Asylbewerber macht eine Verfolgung aufgrund politischer Aktivität im Herkunftsland geltend. Das kann im Fall von Äthiopien sehr wohl der Wahrheit entsprechen.» Gerade Oppositionelle aus der Volksgruppe der Oromo seien häufig besonders bedroht. Die Menschenrechtssituation in Äthiopien habe sich in den letzten Jahren verschlechtert. Das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit würden massiv unterdrückt, Regierungskritiker schikaniert, bedroht oder verschleppt. «Auch zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlungen sind in Haft dokumentiert», sagt Gerber. Amnesty gehe davon aus, dass die äthiopische Diaspora in der Schweiz von der Regierung mit moderner Technologie sehr genau überwacht werde.

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