Umstrittener Clip«Büpf-Gegner vermitteln ein falsches Bild»
Die Büpf-Gegner zeichnen in einem Video das Horrorbild des totalen Überwachungsstaates. Staatsanwalt Thomas Hansjakob übt scharfe Kritik.
«Keine Angst, Frau Müller, wir haben den Velodieb», verspricht der Polizeibeamte. Statt des Täters sieht er auf den staatlichen Videoaufnahmen aus dem Haus der Müllers jedoch jede Menge intimer Momente der Familie – und wird Zeuge von Herrn Müllers Vorliebe für Frauenkleidung. Mit dem Clip wollen die Gegner des neuen Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) bis Anfang Juli die nötigen Unterschriften für das Referendum zusammenbringen. Der Kurzfilm solle die Menschen mit einer tragikomischen Geschichte für das Thema Privatsphäre sensibilieren, heisst es auf der Internetseite des Komitees.
Thomas Hansjakob, St. Gallens oberster Staatsanwalt und Befürworter der vorgesehenen Büpf-Revision, findet das Video aber überhaupt nicht lustig: «Hier wird ein völlig falsches Bild vermittelt.» Das Büpf regle nur die Überwachung der Telekommunikation. Es werde auch in seiner revidierten Form nichts zu tun haben mit einer Überwachung durch Videokameras. Zudem sei es nicht erlaubt, Personen ohne konkreten Tatverdacht zu überwachen – «und das wird es auch in Zukunft nicht sein». Das Video sei reine «Angstmacherei».
Grundsätzlichen Diskussion rund um staatliche Überwachung gefordert
Die Büpf-Gegner sind ein Potpourri aus linken Kräften, bürgerlichen Jungparteien und netzpolitischen Organisationen. Simon Gantenbein von der Digitalen Gesellschaft, die mit weiteren netzpolitischen Gruppen wie dem Chaos-Computer-Club oder der Piratenpartei federführend ist bei der Koordination der Unterschriftensammlung, erklärt: «Mit dem Film ging es uns in erster Linie um die Anregung einer grundsätzlichen Diskussion über den Wert der Privatsphäre der Bürger.» Wenn diese zu stark ausgehöhlt werde, dann sei ein Machtmissbrauch seitens des Staates programmiert.
Zudem sei das gezeichnete Bild der totalen Überwachung nicht völlig verkehrt: Komme die Revision des Büpf durch, dann werde für die Informationsbeschaffung auf fremden Computern auch der Einsatz von Trojanern gestattet. Diese könnten sich nicht nur problemlos Zugang zu Dateien auf der Festplatte verschaffen, sondern ebenso auf die Webcams zugreifen. «Auch wenn das gesetzlich nicht erlaubt wäre, die Möglichkeit bestünde.» Es sei höchst fraglich, ob man darauf vertrauen wolle, dass der Staat diese Grenze nicht überschreitet.
Strafverfolger Hansjakob lässt dieses Argument nicht gelten. Wenn man so denke, dann dürfte es gar keine Gesetze geben. Ein Restrisiko des Machtmissbrauches durch die Behörden sei immer vorhanden.
In der Frühjahrssession hiess das Parlament die Totalrevision des Büpf gut. Sie soll die Speicherung aller Kommunikationsdaten jedes Bürgers erlauben und die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung anpassen. Neu dürften die Strafverfolgungsbehörden damit auch Trojaner in Computer einschleusen, um etwa Skype-Gespräche mithören zu können.