«Cosar darf nicht bestraft werden»

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Anti-IS-Kämpfer«Cosar darf nicht bestraft werden»

Dem Anti-IS-Kämpfer Johan Cosar drohen in der Schweiz drei Jahre Gefängnis. Während Assyrer zu Solidarität aufrufen, pochen Politiker auf die Einhaltung des Gesetzes.

von
sma
Der Tessiner Johan Cosar kämpfte in Syrien gegen die Terrormiliz Islamischer Staat.
Er war Kommandant einer assyrischen christlichen Miliz.
Cosar hatte früher fünf Jahre lang als Infanterie-Unteroffizier in der Schweizer Armee gedient.
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Der Tessiner Johan Cosar kämpfte in Syrien gegen die Terrormiliz Islamischer Staat.

Twitter / Johancosar

In Syrien kämpfte Johan Cosar drei Jahre lang gegen die IS-Terrormiliz – bei seiner Rückreise in die Schweiz ist der Anti-IS-Kämpfer Ende Februar verhaftet und verhört worden. Zwar ist er unterdessen wieder auf freiem Fuss, doch drohen ihm wegen des «Verdachts auf fremden Militärdienst» drei Jahre Haft.

Dies ist für die assyrische Gemeinschaft in der Schweiz unverständlich. Sie fordern die Schweizer Behörden zu Solidarität auf. «Cosar darf nicht bestraft werden», sagt Abrohom Mirza, Präsident Assyrische Demokratische Organisation (ADO) Sektion Schweiz. Er habe etwas Gutes getan, indem er die Christen in Syrien verteidigt habe. Mirzas Bruder, Kucukaslan, ergänzt: «Cosar ist kein Krimineller, er hat für das Gute gekämpft.» Er selbst habe Kontakte bei der UNO und werde nun über diesen Weg versuchen, Cosar zu helfen.

«Das Gesetz gilt auch für ihn»

Auch SVP-Nationalrat Lukas Reimann sagt: «Prinzipiell hat sich Cosar für etwas Gutes eingesetzt.» Drei Jahre Gefängnis seien «völlig überrissen». Dennoch aber kenne die Schweiz ein Gesetz gegen Söldnertum, «und das Gesetz gilt auch für ihn».

Dass gemeingefährliche Terroristen jedoch gleich behandelt werden wie ein ungefährlicher Christ, kann Reimann nicht verstehen. Er verlangt von den Behörden eine stärkere Differenzierung. «Die Priorität der Strafverfolgung muss klar auf Dschihad-Rückkehrer und IS-Kämpfer gelegt werden und nicht auf einen für die Gesellschaft ungefährlichen Christen.» Hier werde derzeit nicht mit gleich langen Ellen gemessen, sagt Reimann und verweist unter anderem auf den Dschihad-Rückkehrer, der Ende 2014 von der Bundesanwaltschaft lediglich zu 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt verurteilt worden war.

Prinzipiell gilt in der Schweiz: Schweizer Dschihad-Rückkehrer können – gleich wie Cosar – wegen fremdem Militärdienst angezeigt werden. Bei einer Beteiligung an einer kriminellen Organisation, wie etwa dem «Islamischen Staat», droht ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Rehabilitierung ist kein Freipass

Weniger Verständnis für Cosar zeigt FDP-Nationalrat Kurt Fluri: «Das Verbot des fremden Militärdienstes ist neutral gegenüber Personen und differenziert nicht, auf welcher Seite jemand kämpft», sagt Fluri mit Überzeugung – und dies, auch wenn er sich vor einigen Jahren für die Rehabilitierung der Franco-Kämpfer stark gemacht hat. 2009 wurden die Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft haben, wieder aufgehoben. «Doch die Rehabilitierung hat dieses Verbot nicht etwa in Frage gestellt», erklärt er. Es sei kein Freipass, in den Krieg zu ziehen. «Der Neutralitätsgedanke hinter dem Gesetz ist als wichtiger zu erachten.»

Auch Reimanns Parteikollege Erich von Siebenthal will nicht zwischen den Kriegsrückkehrern unterscheiden. «Unabhängig davon was vorgefallen ist, muss sich Cosar der Gesetzgebung stellen.» Auch müsse man bei allen gleich deutlich hinschauen, wenn sie wieder in der Schweiz seien. Denn: «Wer vom Krieg zurückkehrt, stellt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar.» Zwar wisse er nicht, was in Syrien alles vorgefallen ist, «aber Cosar ist sicher nicht mehr der gleiche Mensch wie vorher». Was der Anti-IS-Kämpfer in Syrien erlebt hat, demonstriert er unter anderem auf seinem Twitter-Profil. Dort finden sich zahlreiche Fotos von Gefechten, darunter sind auch solche von getöteten IS-Kämpfern.

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