Vermisste Katzen«Das Nachbarsbüsi soll nicht gestreichelt werden»
Egal, wie süss sie einen anschauen, fremde Katzen sollen weder gefüttert noch verhätschelt werden. Sonst kann man sich haftbar machen.
Dahergelaufene Nachbarskatzen sollte man lieber wieder nach Hause schicken. (Video: Alice Grosjean)
«Eigentlich sollte man fremde Katzen ignorieren oder verscheuchen.» Ernst Krüsi ist diplomierter Tierpsychologe, vom Verhätscheln und Füttern dahergelaufener Nachbarskatzen hält er nichts. Katzen hätten einfache Grundbedürfnisse, sie wollen gefüttert und gestreichelt werden. «Bekommen sie das auch bei Fremden, kehren sie vielleicht gar nie mehr nach Hause zurück», sagt Krüsi.
Vermisst und gefunden
Vermisste und gefundene Katzen können einer nationalen Tierdatenbank gemeldet werden. Wird ein gefundenes Büsi auch nach zwei Monaten nicht als vermisst gemeldet, darf der Finder das Tier offiziell behalten. Krüsi befürwortet gar ein Chip-Obligatorium bei Katzen, «das würde einen grossen Teil des Problems lösen».
Fremdfüttern hat Folgen
Fremde Katzen zu füttern, kann sogar rechtliche Folgen haben. Es verstösst nämlich gegen die Eigentumsrechte des eigentlichen Tierhalters. Sehen Sie im Video, in welchem Fall der Fütterer für einen Schaden aufkommen müsste.