«Das Whatsapp-Verbot ist realitätsfremd»

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Datenschutz an Schulen«Das Whatsapp-Verbot ist realitätsfremd»

Weil Whatsapp das Mindestalter erhöhte, schliessen viele Lehrer ihre Klassenchats. Datenschützer wollen die App im Klassenzimmer ganz verbieten.

ehs/nk
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Whatsapp hat vor rund einer Woche seine Geschäftsbedingungen geändert. Neu muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um die App nutzen zu können. Davon sind auch viele Schüler betroffen, die in Klassenchats sind.
Lehrer müssen diese jetzt löschen. Zuvor konnten sie schnell und unkompliziert mit ihren Schülern Infos austauschen. «Auch Hausaufgaben und Hilfestellungen dazu werden über Whatsapp-Gruppen organisiert», sagt Christian Hugi, Präsident des Lehrerverbands des Kantons Zürich zur «Sonntagszeitung».
In der ganzen Schweiz ist man auf der Suche nach Alternativen, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Im Oberstufenzentrum Orpund bei Biel wurde sogar eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
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Whatsapp hat vor rund einer Woche seine Geschäftsbedingungen geändert. Neu muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um die App nutzen zu können. Davon sind auch viele Schüler betroffen, die in Klassenchats sind.

Keystone/Christian Beutler

Schweizer Schulen schliessen Klassenchats. Weil Whatsapp das Mindestalter für die Nutzung in Europa auf 16 Jahre erhöht hat, wollen Lehrer Alternativen finden. Christian Hug, Präsident des Zürcher Lehrerverbands, sagt der «Sonntagszeitung», er gehe davon aus, dass Lehrer, die bisher Whatsapp nutzten, auf andere Apps ausweichen würden. Man könne alternativ auch E-Mails nutzen. Ein Jurist des Lehrerverbands «Bildung Bern» rät laut der Zeitung, zur Kommunikation über SMS zu wechseln.

Hintergrund ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Diese hat das Mindestalter für die Verarbeitung von Daten von Nutzern auf 16 Jahre festgelegt. Mitgliedstaaten können das Alter herabsetzen, wie es etwa Österreich getan hat, und für die Schweiz gilt die Verordnung nicht direkt. Whatsapp und andere Dienste haben die neuen Nutzungsbedingungen trotzdem für ganz Europa umgesetzt.

«Die Massnahme ist blauäugig»

Daniel Kachel, Präsident des Verbands Sekundarlehrkräfte des Kanton Zürich, sagt zu 20 Minuten: «Wenn diese Massnahme Missbräuche verhindern soll, halte ich sie für blauäugig.» Whatsapp werde auch weiterhin von unter 16-Jährigen genutzt werden. «Wir haben diese Technologien nun mal. Es ist auch die Aufgabe der Schulen, den Umgang damit zu lehren», sagt er.

Er persönlich gebe keine Hausaufgaben via Whatsapp ab und er könne seine Schüler und die Eltern auch telefonisch oder mit SMS erreichen. Es gebe aber Klassenchats. «Dass wir wegen der Altersgrenze nun etwas in die Wege leiten müssen, glaube ich nicht», sagt Kachel. Auf dem Markt gebe es unzählige Chatmöglichkeiten.

Sperrt Whatsapp nun Nutzer?

Wer weiterhin Whatsapp nutzt und unter 16 Jahre alt ist, verstösst gegen kein Gesetz, sondern nur gegen die Nutzungsbedingungen von Whatsapp. «Strafbar macht man sich damit sicher nicht», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger. «Es geht Whatsapp nicht darum, unter 16-Jährige auszuschliessen, sondern Whatsapp möchte auf Nummer sicher gehen.» Die Gefahr, dass Whatsapp Nutzer sperre, halte er für sehr gering.

«Kinder und Jugendliche sind nicht mündig. Sie können grundsätzlich keine Verträge abschliessen», sagt Steiger. «Die Eltern waren immer schon verantwortlich.» Das gelte auch für Alternativen wie E-Mail, SMS oder Threema. Immerhin dürften Minderjährige über geringfügige alltägliche und unentgeltliche Angelegenheiten selbst entscheiden. Dazu könne Whatsapp zählen. An Schulen sei es aber nicht neu, dass Einwilligungen von Eltern eingeholt würden, etwa für Fotos.

«Verbot ist realitätsfremd»

An schweizerischen Schulen habe der Verzicht auf Whatsapp denn auch nichts mit der neuen EU-Verordnung zu tun. «Im Kanton Zürich sagt etwa der Datenschutzbeauftrage, die Nutzung von Whatsapp in Schulen sei auf Grundlage des bestehenden Schweizer Rechts nicht zulässig», sagt Steiger. «Das halte ich insgesamt für realitätsfremd.»

Im entsprechenden, kürzlich überarbeiteten Merkblatt heisst es: «Nutzen Lehrpersonen oder schulische Mitarbeitende Whatsapp, um [...] mit den Schülern Informationen auszutauschen, müssten [...] alle Personen, die im Adressbuch verzeichnet sind, eingewilligt haben.» Das, weil Whatsapp auch Daten von Personen nutze, die die App selbst nicht gebrauchten, aber als Kontakte gespeichert seien.

«Die Nutzung von Whatsapp durch Lehrpersonen ist nicht rechtmässig, da es solche vollständigen Einwilligungen praktisch nicht gibt», heisst es im Merkblatt. Das bedeutet nicht das Ende der Klassenchats: Der kantonale Datenschützer verweist auf datenschutzkonforme Apps wie etwa Signal.

Herr Wampfler*, braucht es Whatsapp in der Schule?

Ich sehe den Nutzen auf zwei Ebenen. Einerseits ist die direkte Kommunikation natürlich sehr praktisch, um schulische Infos auszutauschen. Ich könnte mir keinen zeitgemässen Unterricht ohne vorstellen. Dafür gäbe es ja aber auch andere Apps.

Und die zweite Ebene?

Die meisten Klassen haben sowieso einen Whatsapp-Chat, ob da jetzt der Lehrer dabei ist oder nicht. Es ist eine Chance für die Schulen, diese zu begleiten und die Kinder in ihrer Welt abzuholen. So kann man ihnen etwa auch eine konstruktive Kommunikationskultur zeigen.

Sollten die Schulen also weiterhin auf Whatsapp setzen?

Ich finde, das Argument mit dem Datenschutz wird oft überzeichnet. Andere Messenger-Apps unterscheiden sich technisch nicht wesentlich von Whatsapp. Ausserdem sind die Geschäftsbedingungen rechtlich nicht bindend, unter 16-Jährige machen sich also nicht strafbar. Natürlich steht es aber einer Schule professionell nicht gut an, Schüler quasi zum Brechen von Geschäftsbedingungen aufzufordern.

*Philippe Wampfler ist Gymnasiallehrer und Social-Media-Experte.

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