Abtreibungsdiskussion«Der Erzeuger müsste ein Veto-Recht haben»
Sollen Männer bei einer Abtreibung mitreden dürfen? Schweizer Männerorganisationen finden, dass eine Debatte über die Rechte des Erzeugers geführt werden müsse.

Sollen Männer bei einer Abtreibung mitreden dürfen? Die Frage spaltet auch Männerorganisationen.
colourbox.comEine Idee der schwedischen Jungliberalen sorgt weltweit für Empörung: Diese forderten im Sinne der Gleichberechtigung, dass Männer rechtlich «abtreiben» dürfen. Konkret: Männer sollen sich bis zur 18. Schwangerschaftswoche gegen das Kind entscheiden dürfen. Unterschreibt er eine Verzichtserklärung, tritt er alle Pflichten und Rechte an die Frau ab.
Markus Theunert vom Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen begrüsst die Diskussion. Innerhalb der Verbände gebe es aber keine einheitliche Position. «Einige sind beispielsweise der Meinung, dass der Mann keine Alimente zahlen solle, wenn ihn die Frau in Sachen Verhütung angelogen habe.» Andere gewichteten die Verantwortung des Mannes an einer Schwangerschaft höher.
Sollen Männer mitreden dürfen?
Nach Ansicht Theunerts sollten Männer aber zumindest das Recht auf Information bekommen. «Es ist stossend, dass der Mann heute nicht einmal über den Schwangerschaftsabbruch informiert werden muss. Der Vater ist doch kein Zuchthengst.» Unter dem Stichwort «Male abortion» (männliche Abtreibung) werde zudem diskutiert, inwiefern Männer in den Abtreibungsentscheid einbezogen werden sollen – etwa mit einem Veto-Recht. Hier konkurrierten die Interessen angehender Väter jedoch mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.«Diese Diskussion braucht viel Fingerspitzengefühl», sagt Theunert.
Einen weitgehenden Einbezug des werdenden Vaters fordert Leopold Brügger, der die Plattform Gleichstellung.ch betreibt: «Der Mann müsste ein Veto-Recht haben, wenn der Sex einvernehmlich war und er sich verpflichtet, für das Kind zu sorgen.» Abtreibungen seien in schweren seelischen Notlagen erlaubt, sollten aber die Ausnahme bleiben. Wer nicht verhüte, müsse damit rechnen, ein Kind auszutragen.
Brügger hat im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen eine Umfrage zum Thema durchgeführt. Von 352 befragten Kandidaten sprachen sich 36 Prozent für ein Veto-Recht aus, wenn die Voraussetzungen plausibel sind und sich der Erzeuger zur Sorge verpflichtet.
«Ein Mann darf niemals über den Körper einer Frau verfügen»
Nichts von einem Veto-Recht hält Anne-Marie Rey, Vorkämpferin für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei ihr melden sich ab und zu Männer, die eine Frau von einem Abbruch abhalten oder sie dazu drängen wollen. Sie sagt aber: «Eine Gleichberechtigung ist aufgrund der biologischen Unterschiede nicht möglich. Schliesslich trägt der Mann das Kind nicht aus.» Ein Mann dürfe niemals über den Körper einer Frau verfügen. «Das ist ein grundlegendes Menschenrecht, das auch die Gerichte schützen.»
Mehr Verständnis hat sie für die Forderung nach einer Entledigung finanzieller Pflichten für den Fall einer ungewollten Vaterschaft. Die schwedische Idee könne aber nicht die Lösung sein, da ein Kind das Recht auf Kenntnis seiner Eltern habe. «Das Problem liesse sich höchstens über höhere Kinderzulagen lösen», sagt Rey. Am Ende leide das Kind, wenn die Mutter nicht genügend Geld für den Unterhalt habe.