Mörgeli-Anwalt«Die Entlassung ist noch nicht rechtsgültig»
Die angekündigte Entlassung von Christoph Mörgeli als Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich sorgt noch immer für Gesprächsstoff. Sein Anwalt pocht darauf, dass die Entlassung noch nicht gültig ist.
Die Aufsichtkommission Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher Kantonsparlaments will am heutigen Donnerstag von Unirektor Andreas Fischer und Bildungsdirektorin Regine Aeppli hören, wie sie die Ereignisse darstellen. Die Forderung der SVP, auch Mörgeli müsse zur Anhörung geladen werden, wies die AGB zurück: Vorderhand wolle sie die Versionen von Fischer und Aeppli hören.
Würde man Mörgeli dazu bitten, wäre dies informell bereits der Start einer Untersuchung, gab Kommissisonspräsident Hans-Peter Portmann Anfang Woche zu bedenken. Und dann müssten auch andere Beteiligte, etwa Mörgelis Chef Flurin Condrau, zugezogen werden.
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat inzwischen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie will darin verschiedene «Ungereimtheiten in der Affäre Condrau» geklärt haben.
Erst noch rechtliches Gehör
Mörgelis Anwalt in arbeitsrechtlichen Belangen, Manfred Küng, betonte in Schreiben an verschiedene Medien, von einer rechtsgültigen Entlassung und Freistellung seines Mandanten könne keine Rede sein. Mörgeli habe unbestritten Anrecht auf rechtliches Gehör. Zum Einreichen der schriftlichen Stellungnahme hatte er bis Mittwoch Zeit (Datum des Poststempels). Erst danach könne die Uni vollziehen, was sie angekündigt habe.
Unirektor Fischer hatte letzten Freitag Mörgelis Kündigung und fristlose Freistellung angekündigt. Ursachen seien Mörgelis Leistungen als Museumskurator, die sein neuer Chef Condrau als ungenügend beurteilt hatte, sowie Mörgelis Verhalten und Äusserungen gegen die Universität, seine Arbeitgeberin, nachdem der «Tages-Anzeiger» die schlechte Beurteilung aus einem noch nicht freigegebenen Akademischen Bericht der Universität publik gemacht hatte.
Wegen der vorzeitigen Herausgabe des Akademischen Berichtes 2011 hat die Universität Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet. (sda)
Noch offen, ob Untersuchung eingeleitet wird
Noch ist offen, ob die kantonsrätliche Aufsichtskommission im Zusammenhang mit der angekündigten Entlassung von Christoph Mörgeli eine Untersuchung einleitet. Dies sagte Kommissionspräsident Hans-Peter Portmann (FDP) am Donnerstag nach einer Anhörung von Bildungsdirektorin und Unirektor.
Die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) sowie Unirektor Andreas Fischer informierten die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (AGB) über ihre Sicht der Dinge. Die Fragen der Kommissionsmitglieder werden nun gesammelt, anschliessend werden sie der Bildungsdirektion und der Uni schriftlich zugestellt, wie Portmann erklärte.
Am 8. November berate die AGB über die Antworten und über das weitere Vorgehen. Noch nicht fest steht, ob dann auch der Entscheid fällt, ob die AGB eine Untersuchung einleitet, so Portmann. Sei dies der Fall, würden auch Christoph Mörgeli und andere Beteiligte angehört.