«Die Kundin bekommt die 7700 Franken zurück»

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Döner-Trinkgeld«Die Kundin bekommt die 7700 Franken zurück»

Eine Russin tippte Mitte Februar bei einer Döner-Filiale ein allzu grosszügiges Trinkgeld ein. Nun reagiert die Döner-Kette.

Die New-Point-Filiale an der Zürcherstrasse in Dietikon ZH: Hier bezahlte eine Kundin aus Versehen viel zu viel Trinkgeld.
Für 23.70 Franken konsumierte sie Kaffee und Kuchen. Am Ende zahlte sie aber 7709.70 Franken.
Mit dem Betrag könnte sie gut und gern einige hundert Döner kaufen.
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Die New-Point-Filiale an der Zürcherstrasse in Dietikon ZH: Hier bezahlte eine Kundin aus Versehen viel zu viel Trinkgeld.

Olesya Shemyakova (37) besuchte mit ihrem Sohn eine New-Point-Filiale in Dietikon ZH. Für 23.70 Franken konsumierten sie Kaffee und Kuchen. Am Ende zahlte sie aber 7686 – statt eines Trinkgelds tippte sie ihren Pincode ein. Mit dem Betrag könnte sie gut und gerne einige hundert Döner kaufen.

Noch immer wartet die Arbeitslose aus Mülhausen (F) auf eine Rückzahlung – der Betreiber hat inzwischen dicht gemacht und auch die Kreditkartenfirma half ihr laut dem «Blick» nicht.

New Point verspricht Rückzahlung

Jetzt zeichnet sich doch noch ein Happy Ende ab: Cengiz Gökduman von New Point verspricht gegenüber 20 Minuten eine Lösung. Die Filiale sei im Franchising betrieben worden. Zuständig sei sein Bruder, New-Point-Gründer Erdogan Gökduman. Dieser weile derzeit in der Türkei.

Man werde die Kundin aber nicht im Regen stehen lassen: «Ich kann versprechen, dass die Kundin ihr Geld zurückerhalten wird.» Seltsam sei, dass überhaupt ein so hohes Trinkgeld überwiesen werden konnte. «Eigentlich sollte die Zahlung ab einem gewissen Betrag gar nicht mehr möglich sein.»

Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarte

Thomas Hodel, Geschäftsführer der Swiss Payment Association, ist kein anderer Fall bekannt, in dem die Tip-Funktion für eine falsche Zahlung gesorgt hätte. «Es ist offensichtlich, dass die Frau einen Fehler gemacht hat.» Unklar sei, ob sie mit der Debit- oder der Kreditkarte bezahlt habe. Falls sie mit einer Debit-Karte bezahlt habe, sei die Zahlung direkt ihrem Bankkonto belastet worden. Juristisch gesehen sei dieser Vorgang wohl korrekt vonstatten gegangen. «Die Kundin hat das extrem grosszügige Trinkgeld mit dem Pin-Code bestätigt.»

Habe sie eine Kreditkarte verwendet, bliebe zwischen dem Bezahlvorgang und der Begleichung der Zahlung durch den Kunden mehr Zeit, um gegenüber dem Kartenherausgeber eine irrtümliche Zahlung zu widerrufen. «Es besteht dann die grundsätzliche Möglichkeit, über das Kartennetzwerk eine Rückbuchung einzuleiten. Falls diese nicht erfolgreich wäre, könnte der Kartenherausgeber auch prüfen, ob es Spielraum für eine kulante Lösung gäbe, bei welcher er zumindest einen Teil des Betrags zu seinen Lasten abschreiben würde.»

(20 Minuten)

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