«Die Täter-Nationalität ist relevante Information»

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Polizeimeldungen«Die Täter-Nationalität ist relevante Information»

Dass die Zürcher Polizei die Nationalität von Tätern nicht mehr nennen darf, sorgt für Kopfschütteln. Die Ausländerkriminalität werde unter den Teppich gekehrt, sagen Kritiker.

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Die Stadtpolizei Zürich nennt die Nationalität nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Anfrage. Dies hat Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, am Mittwoch, 7. November 2017, angeordnet.
Damit reagiert der Stadtrat auf ein SP-Postulat, eingereicht von der damaligen Fraktionschefin im Zürcher Gemeinderat, Min Li Marti. Sie ist heute Nationalrätin.
Schon bislang erwähnte die Stadtpolizei Zürich die Nationalität nicht in jedem Fall. In diesem Beispiel etwa nicht.
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Die Stadtpolizei Zürich nennt die Nationalität nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Anfrage. Dies hat Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, am Mittwoch, 7. November 2017, angeordnet.

Keystone/Thomas Delley

In Medienmitteilungen der Stadtpolizei Zürich sucht man die Nationalitäten von mutmasslichen Tätern ab sofort vergeblich: Sie wird nur noch auf Nachfrage von Journalisten bekannt gegeben. Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) will damit verhindern, dass Ausländer wegen der Meldungen vorverurteilt werden.

Linke Politiker hoffen, dass das Zürcher Modell Schule macht: «Die Regelung müsste in der ganzen Schweiz gelten. Meine Partei wird Vorstösse in den Kantonen prüfen», sagt etwa Grünen-Nationalrätin Lisa Mazzone. Die Nennung der Nationalität suggeriere, dass es einen Zusammenhang zwischen der Tat und der Herkunft gebe. «Damit werden gefährliche Vorurteile zementiert.» Nicht erklärt würden in einer Medienmitteilung aber alle soziologischen Faktoren, die eine Rolle spielten – etwa die Bildung oder das Einkommensniveau.

«Das Kind beim Namen nennen»

Für Transparenz steht dagegen CVP-Nationalrat Jakob Büchler ein. «Wenn man die Nationalität unterschlägt, ist das verdächtig – man will etwas unter dem Deckel halten. Die Bevölkerung hat aber ein Anrecht, zu wissen, ob es sich um Schweizer oder ausländische Täter handelt.» Transparenz seitens der Behörden sei unverzichtbar in der Demokratie: «In den Gefängnissen sind Ausländer in der Mehrheit. Dafür mag es Gründe geben, trotzdem sollte man das Kind beim Namen nennen.»

Auch der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena findet den Entscheid «fatal»: «Die Vergangenheit zeigt, dass unter den Teppich gekehrte Probleme mit der Zeit gefährlich werden.» Er plant, die Bevölkerung auf eigene Faust zu informieren, sollten die Journalisten die Nationalität zu selten erfragen: «Dann müssen wir schauen, wie wir die Medienmitteilungen mit diesen wichtigen Informationen ergänzen können, sei es in einem Zeitungsinserat, auf einer Website oder allenfalls in eigenen Medienmitteilungen.»

Ausländer führen Kriminalitätsstatistik an

Laut der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2016 sind im Bereich des Strafrechts 53 Prozent oder rund 41'000 Beschuldigte Ausländer, während rund 37'000 Schweizer einer Straftat beschuldigt wurden. Berücksichtigt man nur die ständige Wohnbevölkerung und klammert so etwa Kriminaltouristen und Asylsuchende aus, waren 39 Prozent der Beschuldigten Ausländer. Der Wert liegt über dem Ausländeranteil von 25 Prozent.

Grosse Unterschiede zeigen sich bei der Straffälligkeit von Einwanderern, wie neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen. Berücksichtigt man jene Nationalitäten mit mindestens 30 verurteilten Personen im Bereich des Strafgesetzes, führten 2016 Migranten aus westafrikanischen Staaten die Rangliste an: Von 1000 Passinhabern wurden 20 verurteilt (siehe Box). Zum Vergleich: Von 1000 Schweizern verstiessen knapp drei gegen das Strafgesetz. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Faktoren wie das Wohlstands- oder Bildungsniveau, die das Verhalten der Personen beeinflussen, nicht berücksichtigt sind. Auch unterscheidet sich die Bevölkerungsstruktur der Gruppen erheblich.

Revidieren Polizeikommandanten ihre Empfehlung?

Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) empfiehlt seit 2010, die Nationalität aktiv zu kommunizieren. Allerdings scheint die Empfehlung nicht in Stein gemeisselt zu sein: So verzichtet die KKPKS darauf, Argumente für oder wider die Nennung anzuführen. Auf Anfrage heisst es: «Die Empfehlung von 2010 hat weiterhin Gültigkeit. Vor dem Hintergrund verschiedener politischer Vorstösse wird dieser Punkt aber sicher noch thematisiert werden»

Laut Martin Stoll, Geschäftsführer des von Medienschaffenden getragenen Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, ist die Nichtnennung der Nationalität mit dem Öffentlichkeitsprinzip nicht vereinbar. «Nationalitäten sind durchaus relevante Informationen. Wenn eine Medienstelle in der aktiven Kommunikation darauf verzichtet, hat dies politische Gründe.» Klar sei, dass die Polizei die Nationalität auf Anfrage kommunizieren müsse: «Nationalitäten von Opfer und Tätern sind in internen Dokumenten der Polizei vermerkt. Es gibt kaum rechtliche Gründe für die Unterschlagung dieser Information.»

Belastungsquote 2016

Verurteilte Personen pro 1000 Staatsangehörige

1. Westafrika 20.7

2. Zentralafrika 19.9

3. Dominikanische Republik 18.8

4. Nordafrika 17.3

5. Chile 12.3

6. Kolumbien 10.8

7. Ostafrika 9.5

8. Brasilien 9.3

9. Türkei 9.3

10. Ex-Jugoslawien und Albanien 8.3

(Quelle: BFS)

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