Anti-Terror-GesetzDarf man Gefährder unter Hausarrest stellen?
Der Bundesrat will mit einem verschärften Gesetz gegen «Gefährder» vorgehen. Kritiker sprechen von «radikalen Eingriffen in die Grundrechte».
Nach mehreren tödlichen Anschlägen in England, Frankreich und Deutschland hat die Schweiz ein umfassendes Massnahmenpaket verabschiedet, mit dem Terrorangriffe verhindert werden sollen (siehe Box). Am Mittwoch ist die Vernehmlassung zu einem weiteren Anti-Terror-Gesetz zu Ende gegangen. Das neue «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) richtet sich gegen sogenannte Gefährder, also potenziell gefährliche oder radikalisierte Personen.
Gemäss der Vorlage soll die Polizei eigenständig Massnahmen wie Hausarrest, Kontaktverbote oder den Einsatz von elektronischen Fussfesseln anordnen können, wenn ihr eine Person als gefährlich erscheint, sie aber keine Gründe für eine Strafverfolgung findet. Um als «Gefährder» eingestuft zu werden, reicht es gemäss Bundespolizei Fedpol, Vorkehrungen für eine Reise in ein Konfliktgebiet zu treffen oder gewisse terroristische Inhalte auf Social Media zu liken. Menschenrechtsorganisationen sind alarmiert: «Das ist eine extrem gefährliche Vorlage, die eine Grenze überschreitet, die sich der Rechtsstaat selbst gesetzt hat – nämlich Personen in Ruhe zu lassen, die sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen haben», sagt Alex Sutter, Co-Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation Humanrights.ch.
«Massive Eingriffe in Grundrechte»
Problematisch findet er, dass der enorm schwammige Begriff des Gefährders Einzug ins Gesetz finden soll. «Weil die Schwellen für einen Verdacht extrem tief liegen, kann jeder in den Fokus der Behörden kommen», sagt Sutter. Und für die meisten Massnahmen bräuchte es nicht einmal einen Gerichtsbeschluss – die Polizei könnte letztlich selber bestimmen, wer als gefährlich eingestuft werde. «Die Unschuldsvermutung wird also praktisch abgeschafft.»
Auch der SP-Nationalrat und Jurist Martin Naef ist kritisch: «Der Vorentwurf des Gesetzes bringt massive Eingriffe in die Grundrechte mit sich.» Juristisch sei es extrem heikel, noch nicht strafrechtlich verfolgte Personen unter Hausarrest zu stellen. «Wir müssen schauen, dass das Gesetz genügend vor willkürlichen Eingriffen in die Grundrechte schützt», sagt Naef. Zudem könne es sein, dass sich gewisse Personen durch repressive Massnahmen noch mehr radikalisierten.
Sicherheit über Freiheit?
Im Gegensatz dazu zeigten sich die bürgerlichen Parteien mit den im Vorentwurf enthaltenen Massnahmen zufrieden. FDP-Nationalrat Walter Müller findet sogar, dass die Schweiz im internationalen Vergleich viel Aufholbedarf habe. «Es wird Zeit, dass sich die Schweiz den entsprechenden Entwicklungen und der Gefahrenlage anpasst.» Kritik an der Vorlage könne er nachvollziehen. «Aber wir können nicht erst dann reagieren, wenn Bürgerinnen und Bürger zu Schaden kommen», sagt Müller. «Und wenn man sich sicher fühlen will, muss man halt gewisse Einschränkungen bei der Freiheit in Kauf nehmen.»
Dieser Meinung schliesst sich SVP-Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder an. «Ein neues Gesetz ist leider absolut notwendig, um potenziell gefährliche Personen schon in den Anfängen erfassen zu können.» Gefährder seien eine reale und akute Gefahr, die es ernst zu nehmen gelte. Gerade im Ausland seien zahlreiche geplante Terrorattentate mit einem ähnlichen Gesetz verhindert worden. «Ein Vater meldete sich bei mir, weil sein Sohn gerade angeworben wird. Da besteht also dringlicher Handlungsbedarf.»
Das sind die drei Standbeine der Terrorbekämpfung:
Das sind die drei Standbeine der Terrorbekämpfung:
Revidiertes Nachrichtendienstgesetz (NDG): Seit Januar 2018 kann der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Telefongespräche abhören, Privaträume verwanzen, in Computer eindringen, diese manipulieren und in Kabelverbindungen Daten abgreifen, wenn die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder wesentliche Landesinteressen bedroht sind.
Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP): Der im Dezember 2017 vorgestellte NAP enthält 26 Massnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern. Unter anderem soll flächendeckend ein nationales Register mit «potentiell gefährlichen Personen» entstehen.
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT): Mit dem Gesetz sollen radikalisierte Personen in der Schweiz überwacht und daran gehindert werden, aus der Schweiz in ein umkämpftes Gebiet zu reisen. Möglich gemacht wird das durch eine Meldepflicht bei der Polizei, ein Ausreiseverbot, die Beschlagnahme von Ausweisdokumenten, dem Einsatz von elektronischen Fussfesseln, Hausarrest und präventiver Haft. Die Massnahmen wurden von Menschenrechtsorganisationen wiederholt kritisiert und als verfassungswidrig bezeichnet.