«Franz W. wurde wie Freiwild behandelt»

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Kettensägen-Angriff«Franz W. wurde wie Freiwild behandelt»

Franz W., der Kettensägen-Mann von Schaffhausen, wird von Star-Anwalt Thomas Fingerhuth verteidigt. Er will gegen die Medien vorgehen.

ehs/lüs
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Am Montagmorgen des 24. Juli stürmte Franz W. mit einer Kettensäge in die Schaffhauser Filiale der CSS-Versicherung und verletzte zwei Mitarbeiter zum Teil schwer. Zwei weitere Kunden erlitten einen Schock und eine Person wurde von der Polizei verletzt. Am Abend des 26. Juli wurde W. von der Kantonspolizei Zürich in Thalwil verhaftet. Mit Ex-Bundesanwalt Erwin Beyeler wurde ihm ein prominenter Pikett-Verteidiger zugeteilt.

Pikett-Anwälte sind aber nur für die ersten Tage zuständig. Mittlerweile hat sich W. einen neuen Anwalt geholt: Den Zürcher Thomas Fingerhuth. Der Anwalt hat in seiner Karriere bereits mehrfach in spektakulären Kriminalfällen mitgewirkt. So verteidigte er den Serien-Vergewaltiger Markus W. und die Kindsmörderin Bianca B. (siehe Bildstrecke). «Aussichtslose Fälle gibt es nicht», sagte er 2013 der NZZ.

«Franz W. ist recht gefasst»

Gegenüber 20 Minuten sagt Fingerhuth, W. habe ihn angefragt. Er habe ihn daraufhin im Gefängnis besucht. «Wir haben uns gut verstanden. Ich konnte eine Beziehung zu ihm herstellen», sagt Fingerhuth. Seinem Klienten gehe es relativ gut: «Er ist recht gefasst». Mittlerweile habe sich die Sache auch wieder relativiert. Es sei nun klar, dass W. weder jemanden getötet noch fünf Personen selbst verletzt habe, wie es anfänglich geheissen habe.

Die Folgen des Angriffs seien medial heraufgespielt worden, sagt Fingerhuth. Eine Relativierung habe es aber nie gegeben. Wenn erst klar sei, mit welcher Motivation sein Klient gehandelt habe, sei es möglich, dass nicht mehr versuchte Tötung, sondern ein milderer Straftatbestand im Vordergrund stehe.

Klagedrohung gegen den «Blick»

Fingerhuth will auch gegen die Medien vorgehen. «Ich habe noch nie einen Fall gesehen, in dem die Medien so rücksichtslos vorgingen. Mein Klient wurde wie Freiwild behandelt», sagt er. Insbesondere die Berichterstattung des «Blick» steht in seinem Fokus. Die Zeitung habe unverpixelte Fotos aus Kindstagen des Angreifers gezeigt. Dazu habe, im Gegensatz zu unverpixelten Fotos während der Zeit der Fahndung, überhaupt keine Notwendigkeit bestanden.

Er habe der Zeitung deshalb eine Klage angedroht. Wenn er keine Antwort erhalte und der «Blick» nicht per sofort auf die Publikation solcher Fotos verzichte, werde er die Zeitung einklagen und Entschädigung für die Persönlichkeitsverletzung seines Klienten fordern, sagt der 53-jährige Anwalt.

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