Natalie Rickli«Pädo-Kriminelle sind nicht heilbar»
Natalie Rickli empört sich über den pädophilen Lehrer von Biel. Dass er wiedereingestellt wurde, sei unverständlich.

Natalie Rickli: «Verurteilte Pädophile haben sicher keine zweite Chance an Schulen verdient.»
Als ein 1999 verurteilter Pädophile 2004 als Sekundarschullehrer an dem Oberstufenzentrum Rittermatte in Biel eingestellt wurde, protestierten zahlreiche Eltern. Diese organisierten unter anderem eine «Marche Blanche» gegen die Anstellung des neuen Lehrers.
Allerdings vergeblich: Die damalige Präsidentin der Schulkommission, nahm den Mann in Schutz. «Der Lehrer hat von Anfang an mit offenen Karten gespielt, hat von sich aus auf seine problematische Vergangenheit hingewiesen und uns im Gespräch überzeugt.»
«Nicht heilbar»
Dass der Mann überhaupt die zweite Chance bekommen habe, nochmals an einer Schule zu arbeiten, empört SVP-Nationalrätin Natalie Rickli: «Pädo-Kriminelle sind nicht heilbar.» Wer bereits wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt worden sei, habe nichts mehr zu suchen in einem Beruf mit Kontakt zu Minderjährigen. «Das schützt den Täter auch vor sich selber.»
Auch dass die damalige Schulkommissionspräsidentin Irène Truffer versichert habe, der Lehrer werde nicht rückfällig, sei falsch gewesen. «Verurteilte Pädophile haben sicher keine zweite Chance an Schulen verdient.»
«Werde an der Session nachfragen»
Unverständlich sei auch, dass der Mann 1999 lediglich 14 Monate bedingt erhalten habe: «Wie soll ein Mensch verstehen, dass er etwas schlimmes gemacht hat, wenn seine Strafe so milde ist?» Auch ist gegen ihn kein Berufsverbot ausgesprochen worden. «Mit der Pädophilen-Initiative erhalten verurteilte Täter automatisch ein Berufsverbot.»
Bei der Umsetzung genau dieser Initiative verläuft aber nicht alles nach Ricklis Wunsch: «Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verzögert die Umsetzung.» Deshalb will Rickli während der Wintersession nun noch einmal nachfragen: «Alle Täter, die bis zur Umsetzung der Initiative verurteilt werden, erhalten nämlich kein lebenslanges Berufsverbot.»