Bund verbannt Snus aus den Kiosken

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Weisung erlassenBund verbannt Snus aus den Kiosken

Das Bundesamt für Gesundheit hat einen sofortigen Verkaufsstopp für Snus verhängt. Die Snus-Freunde reagieren empört.

D. Waldmeier
von
D. Waldmeier
Das Bundesamt für Gesundheit stoppt den Verkauf von Snus in der Schweiz.
Dagegen wehrten sich hochrangige Politiker in einem Brief an Gesundheitsminister Alain Berset.
Die Fraktionspräsidenten von CVP, SVP, BDP und Grünen haben unterschrieben. Die FDP ist mit Gesundheitspolitiker Bruno Pezzatti vertreten. Die SP unterstützt die Forderung im Brief nicht.
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Das Bundesamt für Gesundheit stoppt den Verkauf von Snus in der Schweiz.

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Der Import von Snus in die Schweiz ist in den letzten Jahren explodiert: Allein aus Dänemark wurden 2015 mehr als drei Tonnen eingeführt. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aber eine Weisung erlassen, in der es den Import und Verkauf von Snus, Snuff oder Mundtabak per sofort unterbindet. Damit schliessen die Beamten von Gesundheitsminister Alain Berset (SP) eine Gesetzeslücke: Eigentlich wäre der Verkauf von Snus seit 1995 verboten. Der Mundtabak wurde bislang aber dank eines Tricks als Kautabak etikettiert, der legal ist (siehe Box).

Das BAG begründet die Weisung damit, dass Tabakprodukte zum oralen Gebrauch abhängig machten. Das Verbot solle verhindern, dass die Produkte in der Schweiz Fuss fassten und zusätzliche Gesundheitsschäden bewirkten. Erlaubt bleibe dagegen echter Kau- sowie Lutschtabak sowie der Import in kleineren Mengen für den Eigenbedarf (1,2 Kilogramm, rund 35 Dosen). Die Eidgenössische Zollverwaltung und die Kantone müssen die Weisung nun durchsetzen.

«Ich bin aus allen Wolken gefallen»

Das BAG hatte bereits im März angekündigt, dem Verkauf von Snus einen Riegel schieben zu wollen. Daraufhin forderten die Fraktionschefs von Grünen, CVP, BDP und SVP in einem Brief an Gesundheitsminister Berset, dass das Bundesamt erst die Klärung der Frage der Legalisierung durch das Parlament abwarte. Der Ständerat hatte das revidierte Tabakproduktegesetz im Sommer an den Bundesrat zurückgewiesen und sich für eine Snus-Legalisierung ausgesprochen. Beobachter rechneten darum damit, dass Berset vorerst auf eine Weisung verzichtet.

Dass das BAG nun dennoch ernst macht, schockt SVP-Nationalrat Lukas Reimann, der für die Legalisierung von Snus kämpft. «Ich bin aus allen Wolken gefallen. Es ist nicht statthaft, mitten im Gesetzgebungsprozess ein Verbot zu erlassen.» Die Politik habe sich wiederholt für eine Legalisierung ausgesprochen. «Als Kioskbetreiber würde ich Snus weiter verkaufen und gegen den Entscheid klagen.»

Reimann betont gegenüber 20 Minuten, dass mehrere hundert Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet seien. Gerade für kleine Kioske in der Grenzregion sei Snus überlebenswichtig: Viele Österreicher und Deutsche hätten sich den Mundtabak geholt, da er in den Nachbarländern nicht verkauft werden dürfe. Die Snus-Freunde haben nun eine Petition gegen das Verbot lanciert.

«Etikettenschwindel wird nicht länger toleriert»

Laut BAG-Sprecher Adrien Kay enthält Snus bis zu 30 krebserregende Stoffe und «kann nachweislich Speisenröhrenkrebs verursachen». «Mit der Weisung wird wieder Klarheit geschaffen, welche Produkte als Kautabak gelten und erlaubt sind und welche als Snus gelten und verboten sind.» Der eine Zeit lang praktizierte Etikettenschwindel werde also nicht länger toleriert.

Gemäss BAG können verbotene Produkte an der Grenze blockiert und zurückgeschickt werden. Tabakhändler, welche diese Produkte verkaufen, können durch die Kantone nach dem Lebensmittelgesetz bestraft werden.

Einen Grund, den Entscheid des Parlaments abzuwarten, sieht das Bundesamt nicht: «Solange die jetzige Tabakverordnung gilt, sind wir als Aufsichtsbehörde verpflichtet dem Verbot auch Nachdruck zu verschaffen», sagt Kay. Eine allfällige Änderung der Rechtslage dürfte frühestens 2019 oder sogar später rechtskräftig werden.

Die Gesetzeslücke

Der Grund, dass Snus heute trotz Verbot an jeder Ecke erhältlich ist, ist ein rechtliches Schlupfloch: In der Tabakverordnung wird Snus als Erzeugnis «in Form eines Pulvers oder eines feinkörnigen Granulats» beschrieben. Die Kioske und Online-Händler verkaufen Snus deshalb nicht als Pulver oder Granulat, sondern fein geschnitten. Angeschrieben sind die Produkte mit «Kautabak», obwohl Snus nicht gekaut, sondern in Beuteln zwischen Lippe und Zahnfleisch geklemmt wird. Der Clou: Tabakerzeugnisse zum Kauen sind in der Schweiz erlaubt.

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