Ein Kaffeeprodukt aus den USA soll Snus ersetzen

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GrindsEin Kaffeeprodukt aus den USA soll Snus ersetzen

Snus ist in der Schweiz verboten. Mit einem Mix wie beim Energy-Drink wollen junge Unternehmer die Snus-Szene nun für sich gewinnen.

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Aleksandar Cucuz, Inhaber von Fitnessnutrition.ch, über die Grinds aus den USA und die «gesunde» Ähnlichkeit mit Tabak-Snus.

Kaffeesatz, Guarana, Vitamin B und Taurin – dieser Mix soll bei den enttäuschten Schweizer Snus-Konsumenten wieder für glückliche Gesichter sorgen. Der Schweizer Alexander Lerch hat mit seinem Geschäftspartner Dirk Klietsch seit Anfang Jahr die Schweizer Lizenz für die Kaffeebeutel der amerikanischen Marke Grinds und kommt nun dank des sofortigen Snus-Verbots zu einem plötzlichen Kundenansturm.

«Seit die Medien über das Verbot berichtet haben, haben sich die Kundenanfragen und die Besuche auf unserer Website Getgrinds.ch mehr als verachtfacht», sagt der 33-Jährige, der derzeit in Hongkong wohnhaft ist. Auch die Bestellungen hätten sich bereits verdreifacht. «Eigentlich wollten wir uns eher als Alternative zu Energy-Drinks etablieren, doch das Verbot gibt uns eine Chance, die wir nun packen wollen», sagt Lerch.

Die Idee stammt aus einer US-Fernsehsendung

Die Idee kam dem Zürcher auf einem Inlandflug in den USA: «Ich habe mir dort die Sendung ‹Shark Tank› an Bord angeschaut und die Erfinder von Grinds gesehen, wie sie ihre Idee bekannten Investoren und Prominenten vorstellten.» Seither verfolgte er die Entwicklung des Produktes genau. «Innert kurzer Zeit hatte sich das Produkt in den USA in diversen Sportligen etabliert – und sogar das US-Militär gehört mittlerweile zu den Kunden», ergänzt Lerch.

Im vergangenen Jahr habe man dann für den Schweizer Vertrieb und die Lizenz angefragt. «Zuerst hatten sie kein grosses Interesse an der Schweiz, aber nach einigen Gesprächen konnten wir das in eine positive Richtung lenken», sagt Lerch. Man habe das Produkt auch speziell nochmals in der Schweiz testen lassen, um sicherzustellen, dass sämtliche Inhaltsstoffe auch den Schweizer Standards entsprechen. «Mit Kaffeesatz, Vitamin B, Guarana und Taurin haben wir nicht nur ausschliesslich natürliche Inhaltsstoffe, sondern erzielen auch ein ähnliches Aufputschgefühl wie beim Konsum von Snus», sagt der 33-Jährige.

«Der Flash ist sehr ähnlich wie beim Snus»

Dies bestätigt auch Aleksandar Cucuz. Der ehemalige Tennisprofi und Besitzer des Online-Shops Fitnessnutrition.ch ist derart überzeugt vom Produkt, dass er es als erster Shop in das Sortiment aufgenommen hat. «Ich bin selbst Snuser und war total überrascht, wie ähnlich der Flash der Grinds ist», so Cucuz. Es sei definitiv eine sehr gute und gesündere Alternative zum Tabakprodukt.

«Ich habe diverse Sportlerkollegen, die nicht ohne Snus aus dem Haus gehen – und auch die zeigen nach anfänglicher Skepsis grosses Interesse an den Kaffeebeuteln», sagt der 30-Jährige. Ein Vorteil sei zudem die Vielfalt der Geschmacksrichtungen mit Pfefferminz, Vanille, Mokka, Caramel, Zimtrolle oder Minzschokolade. Cucuz: «Auch wenn man den Kaffeegeschmack nicht mag oder den Snus-Geschmack nicht mochte, findet man hier sicher einen Geschmack, der einem zusagt.»

Bund hat Kenntnis vom Produkt

Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kennt man ähnliche Produkte bereits. Gemäss Sprecherin Nathalie Rochst ist aber Vorsicht geboten. Grund dafür ist, wie das Produkt angepriesen wird: «Die Bezeichnung ‹gesund› ist in diesem Fall eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe.» Eine solche sei nur erlaubt, wenn sie mit einer konformen, spezifischen Angabe ergänzt werde.

Ob die Inhaltsstoffe auch effektiv den Schweizer Standards entsprechen, kann das BLV – basiert auf den Informationen der Zutaten – nicht abschliessend beurteilen. «Lebensmittel wie Kaffee oder Guarana können aber ohne Bewilligung an die Konsumentenschaft abgegeben werden – vorausgesetzt, alle Anforderungen, die an diese Erzeugnisse gestellt werden, sind vollumfänglich erfüllt», so Rochst. Die Mischungen und Zubereitungen dieser umschriebenen Lebensmittel seien ebenfalls zulässig.

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