Kriens LUKindergärtnerin unterrichtet mit Kopftuch
Im Kindergarten in Kriens LU unterrichtet eine Lehrerin mit Kopftuch – obwohl dies verboten ist. Es sei keine andere qualifizierte Person verfügbar, rechtfertigt sich die Gemeinde.

Eine Lehrerin mit Kopftuch: In der Schweiz ein streitbares Thema. (Symbolbild)
Wieder macht ein Kopftuch Schlagzeilen: Nachdem letzte Woche bekannt geworden war, dass zwei somalische Mädchen wegen ihres Kopftuchs nicht zur Schule durften, wird nun bekannt, dass im luzernischen Kriens eine Kindergärtnerin mit dem so genannten Hijab unterrichtet.
Es handle sich dabei um eine zum Islam konvertierte Schweizerin, sagt Judith Luthiger-Senn, die in Kriens für Bildung und Kultur zuständige Gemeinderätin, gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung». Sie sei als Stellvertretung für rund dreieinhalb Monate befristet eingestellt worden, der Vertrag dauere noch bis zu den Sommerferien am 5. Juli.
Die Begründung der Gemeinde: «Die vorherige Kindergärtnerin ist unverhofft ausgefallen, und wir konnten trotz grosser Bemühungen niemand anderen mit der notwendigen Qualifikation finden.» Die Eltern seien zu Beginn der Anstellung allerdings nicht informiert worden, wie der Rektor der Volksschule, Markus Buholzer, sagt. Buholzer gesteht: «Aus heutiger Sicht würden wir aber sensibler informieren.»
Rechtslage in der Schweiz scheint klar
Die Rechtslage in Sachen Kopftuch ist in der Schweiz klar: «1998 bestätigte das Bundesgericht ein vom Genfer Volksschulamt erlassenes Verbot für eine Primarschullehrerin, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen», erklärt Markus Schefer, Staatsrechtprofessor der Uni Basel in der «Luzerner Zeitung». Das Bundesgericht argumentierte, dass das Kopftuchverbot die gemäss Bundesverfassung garantierte konfessionelle Neutralität und den Religionsfrieden in der Schule schütze.
Schefer geht nicht davon aus, dass sich an dieser Rechtspraxis in nächster Zeit etwas ändern wird. «Es ist natürlich auch zulässig, dass eine Gemeinde kein Kopftuchverbot verhängt – in einem solchen Fall steht den Eltern die Beschreitung des Rechtswegs offen.»
Hijab kein religiöses Symbol
Der Islamische Zentralrat Schweiz IZRS wehrt sich gegen die genannte rechtliche Grundlage für ein Verbot. «In Luzern fehlt jegliche Grundlage, um Lehrpersonen das Tragen des islamischen Hijab prinzipiell zu verbieten», heisst es in einem Communiqué. Anders als Genf sei Luzern kein streng laizistischer, das heisst Religion und Staat strikte trennender Kanton.
Das Tragen des Kopftuchs sei zudem kein religiöses Symbol und tangiere die weltanschauliche Neutralität der Schule nicht, schreibt der IZRS weiter.