Handy-ÜberwachungIn 124 Fällen wird ermittelt wie in Rupperswil
Im Vierfachmord von Rupperswil analysieren die Ermittler zehntausende Handy-Daten. Auch in über 100 anderen Fällen griffen sie in der Schweiz zu diesem Instrument.

Mobilfunkantennen speichern, welche Handys wann auf sie zugreifen. Dieses Register kann den Ermittlern helfen, Verdächtige zu finden. (Symbolbild)
Keystone/Martin RuetschiIm Jahr 2015 haben Schweizer Strafbehörden gemäss der «Aargauer Zeitung» Handydaten von 124 Antennen ausgewertet. Spitzenreiter war der Kanton Aargau, wo Daten von 24 Antennen verarbeitet wurden. Bei einem Antennensuchlauf können Zehntausende Handys registriert werden.
Mit dieser Überwachungsmethode können Behörden ermitteln, welche Handys wann an welcher Antenne angemeldet waren. Sollte sich ein Verdacht erhärten, sei es «technisch möglich» sogar ein gewisses Bewegungsprofil von Personen zu erstellen, wie ein Experte gegenüber dem «Blick» bestätigt.
Die Nadel im Heuhaufen
Diese Antennensuchläufe werden offiziell nur bei besonders schweren Taten wie dem Vierfachmord in Rupperswil im letzten Dezember eingesetzt. Die Hoffnung ist, dass der oder die Täter ihre Handys eingeschaltet hatten und somit von einer Antenne registriert wurden. Dabei stellt aber die schiere Fülle von Daten die Ermittler vor Schwierigkeiten. Mittels Ausschlussverfahren werden Handys von der Verdachtsliste gestrichen, deren Besitzer als Täter ausgeschlossen werden können. Zusammen mit allen anderen Indizien ergibt sich daraus eine «unglaubliche Datenmenge, die die Sonderkommission sichern und auswerten muss», wie Fiona Strebel von der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Aargau dem «Blick» sagt. «Etliche Ermittlungsstränge, denen nachgegangen wird. Das alles braucht viel Zeit.»
Gesetzesrahmen steht vor Revision
Die Überwachungsmethode ist umstritten. Datenschützer kritisieren, dass sie die Bevölkerung unter Generalverdacht stelle. In welchen Fällen die Behörden private Kommunikation wie überwachen dürfen, wird im «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) geregelt.
Eine Revision des Büpfs kommt heute zur Schlussabstimmung im Parlament. Eine Koalition von Büpf-Gegnern hat bereits mit dem Referendum gedroht. Käme dieses zustande, würde das Stimmvolk über die Gesetzesrevision abstimmen.