Neues Gesetz gefordert«Das Kampfhunde-Verbot ist Hunde-Rassismus»
Politiker wollen Kampfhunde wieder in der ganzen Schweiz zulassen. Sie fordern ein nationales Gesetz, das bei den Hundehaltern ansetzt.
Der schreckliche Tod des sechsjährigen Süleyman schockierte die Schweiz. Am 1. Dezember 2005 zerfleischten drei American Pitbull-Terrier den Buben auf dem Weg in den Kindergarten. Der Fall aus dem zürcherischen Oberglatt warf hohe Wellen. Drei Jahre später nahm das Zürcher Stimmvolk ein Kampfhundeverbot an. Seit 2010 gilt ein Verbot für den Erwerb, die Zucht und den Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Darunter fallen etwa Rassen wie der American Pit Bull Terrier und der American Staffordshire Terrier. Mittlerweile führen 13 Kantone unterschiedliche Rasselisten.
Jetzt werden aber Stimmen laut, die das Verbot aufheben wollen. «Die Politik brauchte einen Sündenbock. Mit dem Pitbull wurde sie fündig», behauptet Christine Künzi, Rechtsanwältin von der Stiftung Tier im Recht, im «Tages-Anzeiger». Zudem wähne sich die Bevölkerung durch die Rassenverbote in «falscher Sicherheit». Die Herkunft der Tiere lasse sich teilweise kaum zurückverfolgen.
«Sinnloses Verbot»
Auch Politiker wollen das Kampfhundeverbot aufheben. «Das Verbot war eine absolute Überreaktion», sagt SVP-Nationalrat Sebastian Frehner. Anstatt bei den Haltern habe man die Schuld bei den Hunderassen gesucht. «Hunderassismus» nennt er das Vorgehen. «Würde man gewissen Ethnien den Aufenthalt in der Schweiz verbieten, wäre der Aufschrei gross, aber bei den Hunden erlaubt man sich das.» CVP-Nationalrätin Kathy Riklin, die sich im Parlament für ein strenges nationales Hundegesetz ohne Kampfhundeverbot eingesetzt hat, sagt: «Das heutige Verbot im Kanton Zürich macht keinen Sinn.» Andere Hunde, die nicht als Kampfhunde gälten, könnten genauso gefährlich sein.
Christine Künzi bezeichnet die ergriffenen Massnahmen als «unverhältnismässig». Die Schweizer Gesetzgebung sei ein unüberschaubarer Flickenteppich mit teilweise willkürlich festgelegten Halteverboten bestimmter Hunderassen. Tier im Recht fordert deshalb eine Einheitslösung ohne Verbote. Auch Politiker verlangen ein nationales Gesetz. Dieses soll auf die Halter abzielen. «In Form von Zulassungsvoraussetzungen soll abgeklärt werden, ob sich der Besitz von Kampfhunden verantworten lässt», sagt Sebastian Frehner. Er schlägt vor, dass Interessenten einen Strafregisterauszug vorweisen müssen. Kathy Riklin sagt: «Wer einen Kampfhund hält, muss sich an strenge Regeln halten.» Sie beruft sich auf das nationale Hundegesetz, das der Kantonsrat 2010 knapp bachab schickte. «Wir hätten ein gutes Gesetz, das direkt zur Anwendung kommen könnte.»
«Man will auch keinem Löwen begegnen»
Andere Politiker halten am Zürcher Gesetz hingegen fest. «Man will auch nicht einem Löwen begegnen, wenn der Dompteur ihn im Griff hat», sagt FDP-Ständerat Ruedi Noser. Potenziell gefährliche Tiere hätten auf der Strasse nichts verloren. Strengeren Regeln überzeugen ihn nicht. «Man weiss nie, ob sich der Besitzer daran hält.»
Und SP-Nationalrätin Silvia Schenker wendet ein: «Ich bezweifle, dass man die Halter genügend gut kontrollieren kann, um schreckliche Vorfälle zu verhindern.» Sie würde das Verbot nur im Falle von strengen Kontrollen aufheben. «Sollte ein Hund zubeissen, müssten scharfe Strafen folgen.»
Ruedi Noser plädiert wegen der unterschiedlichen geografischen Verhältnisse in den Kantonen weiterhin für kantonale Regeln. Für Schenker ist klar, dass ein nationales Gesetz notwendig wäre. «Denn die Hunde sind in allen Kantonen gleich gefährlich.»