Werden bald «Schnüffel-Träume» wahr?

Aktualisiert

Neues GeheimdienstgesetzWerden bald «Schnüffel-Träume» wahr?

Parmelin wirbt für ein «Ja» zum neuen Nachrichtendienstgesetz. Die Gegner-Koalition wähnt die Schweiz damit auf dem Weg zum Überwachungsstaat.

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Der schmale Grat zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit: Bundesrat Guy Parmelin spricht während einer Medienkonferenz über das Nachrichtendienstgesetz in Bern.(13. Juni 2016)

Der schmale Grat zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit: Bundesrat Guy Parmelin spricht während einer Medienkonferenz über das Nachrichtendienstgesetz in Bern.(13. Juni 2016)

Keystone

Verteidigungsminister Guy Parmelin hat den Abstimmungskampf zum neuen Nachrichtendienstgesetz eröffnet. Die Kampagne könne nicht früh genug beginnen, sagte Parmelin. Es handle sich um ein sensibles Thema, da es um die Einschränkung der individuellen Freiheiten gehe. Das Gesetz gewährleiste aber das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit.

Widerstand gegen das neue Gesetz hat das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» angekündigt, eine Allianz aus JUSO-, Grünen- und SP-Vertretern sowie Organisationen wie die «Digitale Gesellschaft» oder «Grundrechte.ch». JUSO-Präsident Fabian Molina, Kopf der Gegner-Koalition, stellte in einer Pressemitteilung der JUSO dazu fest: «Der Geheimdienst kennt zur Erreichung seiner Ziele keine Skrupel». In einer Medienmitteilung des «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» heisst es, das neue Gesetz sei ein «Frontalangriff auf Demokratie und Freiheit».

Überwachung streng kontrolliert

Parmelin hält die Einwände der Gegner-Allianz für vollkommen überzogen. Die präventiven Überwachungsmassnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, müssten im Einzelfall bewilligt werden, betonte er. Zustimmen müsste jeweils neben dem Verteidigungsminister auch ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Den Vollzug würden die Geschäftsprüfungsdelegation und eine unabhängige Aufsichtsinstanz kontrollieren.

Ausserdem dürften die Massnahmen nur bei Bedrohungen im Zusammenhang mit Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation und Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen angewendet werden. Bei Gewaltextremismus wären sie nicht erlaubt.

Keine Massenüberwachung geplant

Wie sein Vorgänger Ueli Maurer geht Guy Parmelin davon aus, dass der Nachrichtendienst in rund zehn Fällen pro Jahr von den neuen Kompetenzen Gebrauch machen würde. Eine Massenüberwachung wie in anderen Ländern sei nicht vorgesehen, sagte Parmelin. Diese führe auch nicht zu den gewünschten Resultaten. Das Ziel sei viel mehr eine «wirkungsvolle» Überwachung.

Die Gegner des Gesetzes ziehen aufgrund von Erfahrungen im Ausland in Zweifel, dass sich mit Überwachungsmassnahmen überhaupt Anschläge verhindern lassen. Oft stellt sich nach den jeweiligen Ereignissen heraus, dass Täter bereits auf dem Radar der Nachrichtendienste waren. Dazu sagte NDB-Chef Markus Seiler, es gebe etwas zwischen «alles verhindern» und «nichts verhindern».

Abwehr von Cyberangriffen

Das Gesetz erlaubt dem Nachrichtendienst auch, in ein Computersystem im Ausland einzudringen, um Informationen zu beschaffen oder das System zu stören. Heute ist das nur mittels Notrecht möglich. Damit wäre der Nachrichtendienst des Bundes weniger abhängig von ausländischen Partnerdiensten, stellte Parmelin fest. Die heutige Abhängigkeit zeigte sich etwa im Fall des Cyberangriffs auf die RUAG.

Das Gesetz schaffe aber auch die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit der Nachrichtendienste in Europa, sagte Seiler. Wenn die Schweiz wenig geben könne, laufe sie Gefahr, instrumentalisiert zu werden, also Informationen «mit Hintergedanken» zu erhalten.

Die JUSO warnen dagegen in ihrer Presseerklärung vor «geheimdienstlichen Abenteuern im Ausland». Diese könnten die Schweiz «ins Fadenkreuz von Angriffen rücken».

Umstrittene Kabelaufklärung

Zu den umstrittenen Neuerungen gehört auch die Kabelaufklärung. Diese würde es dem Nachrichtendienst erlauben, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.

Die Gegner monieren, der Nachrichtendienst könne damit «Mini-NSA spielen». JUSO-Präsident Fabian Molina bezeichnet das geplante Gesetz laut Medienmitteilung als durch geschickten Lobbyismus erworbenen Freibrief für die «Schnüffel-Träume» des Nachrichtendienstes. Nach dem Willen von Verteidigungsminister Parmelin und NDB-Boss Seiler solle der Geheimdienst in Zukunft die «Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger aushöhlen.» Damit erhielte der Geheimdienst einen «Freipass zur präventiven Durchforstung von E-Mails, SMS- und Whatsapp-Nachrichten». Die vielzitierte Kontrolle existiere de facto nur auf dem Papier.

Seiler sagte dazu, das sei eine falsche Vorstellung. Der Nachrichtendienst würde nicht breit suchen. Und bearbeitet werden dürften nur jene Informationen, die den vorgängig definierten Suchbegriffen entsprächen.

«Beste Werbung für das Gesetz»

Parmelin wies darauf hin, dass das Parlament dem Gesetz deutlich zugestimmt habe. Auf die Frage, wie er den Widerstand des Islamischen Zentralrates gegen das Nachrichtendienstgesetz werte, witzelte er: «Das ist die vielleicht beste Werbung für das Gesetz.»

Neue Überwachungsmöglichkeiten standen schon vor mehr als sechs Jahren zur Diskussion. Damals war der Bundesrat im Parlament am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Inzwischen befürwortet die SVP die Massnahmen. Das Stimmvolk entscheidet am 25. September. (jros/sda)

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