Körperstrafen sind in der Schweiz nicht verboten

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Europarat-RügeKörperstrafen sind in der Schweiz nicht verboten

Der Europarat rügte Frankreich wegen Körperstrafen gegen Kinder. Die Schweiz war nur deshalb nicht Thema, weil sie die entsprechende Charta nicht ratifiziert hat.

von
gbr
Ein Kind wird zu Hause vom seinem Vater geohrfeigt.

Ein Kind wird zu Hause vom seinem Vater geohrfeigt.

Der Europarat klopft Frankreich auf die Finger: Am Mittwoch veröffentlicht der Rat ein Papier, das festhält, dass das französische Recht «die Körperstrafen nicht ausreichend deutlich, verpflichtend und präzise verbietet», berichtet «Le Matin». Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied im Europarat. Doch in der Frage enthielt man sich der Stimme: «Die Körperstrafe ist in der Schweiz auch nicht explizit verboten», sagt Liliane Maury Pasquier von der Schweizer Delegation zu 20 Minuten. Bis 1978 war es Schweizer Eltern per Gesetz ausdrücklich erlaubt, Kinder körperlich zu züchtigen. Seither dürfen Eltern noch Ohrfeigen und Ähnliches austeilen, solange es sich dabei nicht um Körperverletzung handelt.

Die Schweiz wird denn auch nur deshalb nicht gerügt, weil sie die Europäische Sozialcharta im Gegensatz zu Frankreich nicht ratifiziert hat. Schweizer Eltern, schreibt «Le Matin», betrieben nach wie vor fleissig körperliche Züchtigungen. Es gibt gar einen Ohrfeigen-Röstigraben: Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 schlagen 37,1 Prozent der Romands und 23,4 Prozent der Deutschschweizer ihre Kinder zur Erziehung. Am 5. Februar hat deswegen der Kinderrechtsausschuss der UNO einmal mehr gefordert, die Schweiz solle die körperliche Bestrafung von Kindern explizit verbieten.

Für Schweizer Kinderrechtler ist der Fall klar

«Man muss da klare Grenzen setzen», sagt Alex Sutter, Co-Geschäftsleiter des Vereins Humanrights.ch. Wenn Körperstrafen nicht explizit verboten werden, «kommt die Botschaft rüber: Ein bisschen schadet nicht, es gibt ein tolerierbares Mass der Gewalt», so Sutter. «Das kann im Einzelfall zu schlimmen Situationen führen, etwa, wenn niemand da ist, der genau hinschaut.»

Auch Stefanie Knocks vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz, einem Zusammenschluss von rund 40 Schweizer NGOs, die sich für die Rechte und den Schutz von Kindern einsetzen, sagt: «Das Netzwerk fordert schon lange, dass die Körperstrafe explizit unter Strafe gestellt wird.» Für das Netzwerk ist klar: «Aus Sicht der Kinder braucht es das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das ist auch so in der UN-Kinderrechtskonvention verankert.»

Politik gegen eigenes Gesetz

Eine Mehrheit der Schweizer Parlamentarier lehnte im Jahr 2007 eine Gesetzesvorlage ab, die Körperstrafen bei Kindern verboten hätte. Seither wurde das Thema nicht mehr behandelt. Umstritten ist es noch immer – viele sind der Ansicht, Züchtigungen müssten nicht ausdrücklich verboten werden. SVP-Nationalrat Hans Fehr, der 13 Jahre als Lehrer tätig war, sagt: «Gewalt ist keine Erziehungsmethode. Aber in Ausnahmefällen kann eine leichte Ohrfeige eine bessere Wirkung haben als fünf Psychologen und sieben Therapien.»

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