Richter sollen für ihre Fehlentscheide haften

Aktualisiert

Brisante InitiativeRichter sollen für ihre Fehlentscheide haften

Eine neue Volksinitiative fordert, bei der Haftung von rückfälligen Sexual- oder Gewaltstraftätern die Richter persönlich in die Pflicht zu nehmen.

von
num
Werden Straftäter rückfällig, sollen Richter und Gutachter persönlich dafür haften.

Werden Straftäter rückfällig, sollen Richter und Gutachter persönlich dafür haften.

Anita Chaaban ist der Kopf der Verwahrungsinitiative, die 2004 angenommen wurde. Zehn Jahre nach ihrem ersten Erfolg stellt sie erneut zwei Volksbegehren vor, die eine härtere Gangart gegen Straftäter vorsehen, berichtet der «Tages-Anzeiger» heute.

Zum einen fordert Chaaban ein schweizerisches «Zentralregister über Sexual- und Gewaltstraftäter». Die zweite Initiative ist brisanter: Richter und Gutachter sollen persönlich für Fehlentscheide haften, wenn ein verurteilter Sexual- oder Gewaltstraftäter rückfällig wird.

Heute haftet der Staat stellvertretend für Beamte und Behördenmitglieder, wenn aufgrund von Fehlentscheiden – bedingten Entlassungen oder Strafvollzugslockerungen – Schäden entstehen.

«Initiative wäre kontraproduktiv»

Gemäss Experten verletze die Initiative zwingendes Völkerrecht wohl nicht. Allerdings dürfte die Umsetzung ähnlich wie bei der Verwahrungs-, der Minarett- oder der Ausschaffungsinitiative für erhebliche juristische Schwierigkeiten sorgen.

Nach den Fällen Marie, Adeline oder Lucie könnte die Initiative gute Chancen haben, beim Volk durchzukommen. Doch die Folgen wären gemäss Strafvollzugsexperte Benjamin F. Brägger kontraproduktiv. Aus Angst vor Fehlern würde sich kein Behördenmitglied mehr trauen, einen Hafturlaub oder eine vorzeitige Entlassung zu unterschreiben, sagt er.

Details aus den Initiativen liegen laut dem «Tages-Anzeiger» noch nicht vor. Sie befinden sich zurzeit bei der Bundeskanzlei in Vorprüfung.

Anita Chaaban lancierte 1998 die Verwahrungsinitiative, die 2004 vom Volk angenommen wurde.

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