Bundesrat rüttelt am Bankgeheimnis im Inland

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SteuerdatenBundesrat rüttelt am Bankgeheimnis im Inland

Wer Steuern hinterzieht, darf nicht mehr darauf hoffen, dass seine Bankdaten geheim bleiben: Finanzministerin Widmer-Schlumpf stärkt die Steuerbehörden der Kantone.

Eveline Widmer-Schlumpf und ihre Kollegen im Bundesrat wollen keine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung mehr.

Eveline Widmer-Schlumpf und ihre Kollegen im Bundesrat wollen keine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung mehr.

Auch bei Verdacht auf blosse Steuerhinterziehung sollen die Steuerverwaltungen künftig Bankauskünfte verlangen können. Die Regierung schickt eine entsprechende Revision des Steuerstrafrechts in die Vernehmlassung.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte heute Vormittag erklärt, warum die Änderung aus Sicht des Bundesrates nötig ist: «Die heutige Abgrenzung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist unbefriedigend.» Eine Falschbuchung sei potenziell ein Steuerbetrug, während das fortgesetzte Verheimlichen von Beträgen als Hinterziehung gelte. «Dies ist keine nachvollziehbare Unterscheidung», sagte Widmer-Schlumpf.

«Steuerehrlichkeit soll sich lohnen»

Das Ziel der Revision sei ein effizientes Steuerstrafrecht mit hoher Rechtssicherheit, das auch präventiv wirke. «Steuerehrlichkeit soll sich lohnen», sagte Widmer-Schlumpf. Neu soll unterschieden werden zwischen einfacher Hinterziehung, qualifizierter Hinterziehung – dem heutigen Steuerbetrug – sowie qualifizierter Hinterziehung hoher Beträge.

Die kantonalen Steuerbehörden sollen mehr Kompetenzen erhalten. Bei den indirekten Steuern – etwa der Mehrwertsteuer – hätten die Behörden des Bundes bereits heute diese Mittel, gab Widmer-Schlumpf zu bedenken.

Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, für welche die kantonalen Behörden zuständig sind, sehe es anders aus. Selbst wenn ein erhärteter Verdacht bestehe, hätten die kantonalen Behörden – mit wenigen Ausnahmen – keinen Zugang zu Bankdaten.

Nur für bestimmte, klar umrissene Fälle

Neu sollen die kantonalen Steuerämter in Verfahren wegen Steuerhinterziehung Zugang zu Bankdaten erhalten. Es gehe um bestimmte, klar umrissene Fälle, betonte Widmer-Schlumpf. «In diesen Fällen soll das Bankgeheimnis für Steuerhinterzieher kein Schutz sein.»

Es gehe nicht darum, neue Einnahmequellen zu erschliessen. Wenn man Steuerdelinquenten nicht bestrafen könne, sei dies jedoch schlecht für die Steuermoral, stellte die Finanzministerin fest. Für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ändere sich nichts.

Bei hohen Beträgen Vortat zu Geldwäscherei

Verknüpft ist die Vorlage mit einer Neuordnung der Steuerstraftatbestände, die auf Empfehlungen des internationalen Geldwäschereibekämpfungs-Gremiums GAFI zurückgeht. Neu definiert wird dafür der Steuerbetrug: Wer Steuern mit Hilfe von Urkundenfälschung oder arglistigem Verhalten hinterzieht, begeht ein Verbrechen. Heute ist dafür nur Urkundenfälschung nötig.

Ab einer hinterzogenen Summe von 600'000 Franken ist die Rede von einem qualifizierten Steuerbetrug, der ausserdem als Vortat zur Geldwäscherei gilt. Mit diesem qualifizierten Steuerbetrug würde die Schweiz die GAFI-Empfehlungen erfüllen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert noch bis zum 1. Juli.

SVP sieht Kriminalisierung der Bürger

Die SVP kritisiert die Vorlage scharf: Sie bedeute das Ende des nach dem Handlungsprinzip von «Treu und Glauben« geleiteten Verhältnisses zwischen Bürger und Staat in der Schweiz. Jeder Bürger werde in Steuersachen in Zukunft als potentiell kriminell angesehen. (sda)

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